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Politik: BND versuchte, Enthüllungen juristisch zu stoppen

Berlin - Die geheimdienstliche Überwachung des Weilheimer Publizisten Erich Schmidt-Eenboom durch den Bundesnachrichtendienst (BND) war nicht das einzige Mittel, mit dem der Dienst den unbequemen Rechercheur stoppen wollte. Wie das Bundeskanzleramt jetzt in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Innenpolitikerin Petra Pau (Linkspartei) bestätigt, ging der Bespitzelung ab dem Jahr 1993 schon ein juristischer Versuch voraus, die Enthüllungen Schmidt-Eenbooms über den BND zu verhindern.

Berlin - Die geheimdienstliche Überwachung des Weilheimer Publizisten Erich Schmidt-Eenboom durch den Bundesnachrichtendienst (BND) war nicht das einzige Mittel, mit dem der Dienst den unbequemen Rechercheur stoppen wollte. Wie das Bundeskanzleramt jetzt in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Innenpolitikerin Petra Pau (Linkspartei) bestätigt, ging der Bespitzelung ab dem Jahr 1993 schon ein juristischer Versuch voraus, die Enthüllungen Schmidt-Eenbooms über den BND zu verhindern.

„Es wurden seinerzeit unterschiedliche zivil- und presserechtliche Schritte geprüft und zum Teil auch eingeleitet“, heißt es in der Antwort von Kanzleramtsminister Thomas de Maizière. Diese Schritte seien letztlich nicht weiterverfolgt worden, da das Hamburger Landgericht bereits „den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Verlag des Autors im August 1993 zurückgewiesen hatte“. De Maizière schreibt weiter, nur mit der Offenlegung weiterer Geheimnisse hätte eine Verfügung erreicht werden können. Auch eine Unterlassungserklärung, die Schmidt-Eenboom vorgelegt wurde, hat jener demnach zurückweisen können.

Im Sommer 1993 hatte Schmidt-Eenboom in seinem BND-Buch „Schnüffler ohne Nase“ Interna des Dienstes veröffentlicht. In der Folge startete der BND eine geheimdienstliche Operation gegen den Weilheimer Publizisten und andere Journalisten, um nach den undichten Quellen innerhalb des Dienstes zu suchen. In einer Antwort auf eine weitere Kleine Anfrage der Linkspartei hat Kanzleramtschef de Maizière bereits formuliert: „Nach jetzigem Stand liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die durchgeführten Maßnahmen jedenfalls in Teilen unverhältnismäßig waren.“

Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages hat den früheren Bundesrichter Gerhard Schäfer als externen Sachverständigen mit der Aufklärung dieses Skandals beauftragt. Seine Ergebnisse erwartet das Gremium im ersten Quartal 2006.

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