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Politik: Brandenburg befürchtet deutliche Verringerung der Transferleistungen

Nach anfänglichem Jubel kommt jetzt in den neuen Ländern Ernüchterung über das Bundesverfassungsurteil zum Bund- Länder-Finanzausgleich auf. Die Sorgen richten sich auf finanzielle Nachteile, auf den Zeitpunkt der verlangten Neuregelung, zunehmende finanzpolitische Streitigkeiten der Länder untereinander, wie aus einem Papier der Regierung Brandenburgs hervorgeht.

Nach anfänglichem Jubel kommt jetzt in den neuen Ländern Ernüchterung über das Bundesverfassungsurteil zum Bund- Länder-Finanzausgleich auf. Die Sorgen richten sich auf finanzielle Nachteile, auf den Zeitpunkt der verlangten Neuregelung, zunehmende finanzpolitische Streitigkeiten der Länder untereinander, wie aus einem Papier der Regierung Brandenburgs hervorgeht. "Das Urteil enthält eine deutliche Tendenz zur Verringerung von Transferleistungen an die finanzschwachen und die neuen Länder im Rahmen des künftigen Finanzausgleichssystems, die die Verteilungskämpfe unter den Ländern nur noch verstärken werden", heißt es darin. "Das Urteil wird daher nicht zur Befriedung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern einerseits und unter den Ländern andererseits führen." Vielmehr seien weitere Verfassungsrechtsprozesse "geradezu programmiert."

Dies betreffe möglicherweise auch schon das Maßstäbegesetz, das Karlsruhe vor einer Woche für 2003 und damit vor der Neuregelung des tatsächlichen Finanzausgleichs 2005 vom Bundesgesetzgeber verlangt hat. So fordert das höchste Gericht als Grundlage für die Umsatzsteuerverteilung zwischen den Ländern eine mehrjährige Finanzplanung. "Wie dies innerhalb der nächsten zwei Jahre - wenn überhaupt - geschehen soll, ist nach den bisherigen Erfahrungen völlig unklar", heißt es in dem Papier. Das Fehlen von Grundsätzen für die Beteiligung an den Umsatzsteuereinnahmen könnte bereits der Anlass für eine erneute Verfassungsklage sein. Auch die Forderungen zum Länderfinanzausgleich im engeren Sinne wie die Klärung des Begriffs der Finanzkraft - unter Einschluss der Gemeinden - und die Einwohnergewichtung für Stadtstaaten "werden sich nur schwer erfüllen lassen".

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