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Bremen: Rot-Grün plant gleich mehrere Alleingänge

Weil es Bundesebene dafür keine Mehrheiten gibt, will das kleine Bundesland nun regional einen Mindestlohn, eine Waffenbesitzsteuer und ein neues Wahlrecht für Ausländer einführen.

Als Hessen noch von der SPD geführt wurde, prägte die Partei den Slogan „Hessen vorn“. Bremens rot-grüne Koalition könnte mittlerweile „Bremen vorn“ ausrufen. In der jüngsten Landtagssitzungswoche brachte sie gleich drei Gesetzesvorhaben auf den Weg, mit denen das kleinste Bundesland Rechtsgeschichte schreiben dürfte: Rot-Grün will im Einflussbereich des Landes einen Mindestlohn durchsetzen, möchte das Ausländerwahlrecht ausweiten und wünscht sich eine Waffenbesitzsteuer – alles im Alleingang, weil auf Bundesebene keine Mehrheiten dafür zu finden sind.

Das neue „Landesmindestlohngesetz“, das jetzt in erster Lesung beschlossen wurde, sieht eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro vor – für alle Behörden und öffentlich beherrschten Unternehmen, aber auch für jene Privatfirmen und Wohlfahrtsverbände, die öffentliche Aufträge oder Zuwendungen erhalten. Das beträfe etwa auch Behindertenfahrdienste oder vielleicht sogar die staatlich konzessionierten Taxis.

Eigentlich hätte Rot-Grün ja lieber einen bundesweiten Mindestlohn für alle, aber solange es den nicht gibt, will Bremen jedenfalls seine „regionalen Handlungsspielräume ausschöpfen“. Ähnlich beim Wahlrecht. Bisher dürfen Ausländer, die aus anderen EU-Staaten nach Deutschland gezogen sind, nur Kommunalparlamente mitwählen. In Bremen und Bremerhaven sollen die 22 000 „EU-Ausländer“ künftig auch für den Landtag des Zwei-Städte-Staates votieren können, also für die Bürgerschaft. Und die 60 000 Zugezogenen aus Nicht-EU- Staaten sollen zumindest die Ortsbeiräte mitwählen dürfen.

Da das wahrscheinlich gegen Urteile des Bundesverfassungsgerichts von 1990 und des Bremer Staatsgerichtshofs von 1991 verstößt, soll jetzt ein eigens dafür gebildeter Parlamentsausschuss eine Neuregelung entwerfen. SPD und Grüne finden, dass sich die Wirklichkeit seit damals stark geändert hat, zumal auch die EU inzwischen ein großzügigeres Wahlrecht befürworte. Vor der endgültigen Verabschiedung soll die Neuregelung dem Bremer Staatsgerichtshof vorgelegt werden.

Ein Fall für Gerichte wird vielleicht auch der dritte Alleingang: Die Koalitionsfraktionen wünschen sich eine Steuer auf privaten Waffenbesitz und haben jetzt die Landesregierung unter Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) beauftragt, eine Regelung dafür zu erarbeiten – oder aber mit Gutachten zu begründen, warum das rechtlich unzulässig sein sollte. Andere Städte hatten eine solche Steuer auch schon erwogen, aber letztlich darauf verzichtet. Wenn es nach dem Bremer SPD-Fraktionschef Björn Tschöpe geht, soll künftig jede private Waffe 300 Euro pro Jahr kosten. Denn der extrem verschuldete Stadtstaat braucht Geld; außerdem möchte Rot-Grün erreichen, dass der eine oder andere Schütze vielleicht auf seine Waffe verzichtet. Parallel dazu will Bremen im Bundesrat beantragen, bundesweit den Waffenbesitz zu erschweren und private Großkaliber-Pistolen sogar ganz zu verbieten.

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