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Politik: Bremer Gericht billigt Rasterfahndung

Kurz nach dem rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht Koblenz hat jetzt auch das Bremer Verwaltungsgericht (VG) die Rasterfahndung nach Terroristen gebilligt. Während andere Gerichte den elektronischen Datenabgleich für unzulässig erklärt hatten, entschied das VG Bremen, die Rasterfahndung diene der Abwehr einer realen Gefahr durch terroristische "Schläfer" und sei verfassungskonform.

Kurz nach dem rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht Koblenz hat jetzt auch das Bremer Verwaltungsgericht (VG) die Rasterfahndung nach Terroristen gebilligt. Während andere Gerichte den elektronischen Datenabgleich für unzulässig erklärt hatten, entschied das VG Bremen, die Rasterfahndung diene der Abwehr einer realen Gefahr durch terroristische "Schläfer" und sei verfassungskonform. Vor einem grenzenlosen Einsatz seien die Betroffenen geschützt, weil der Datenschutzbeauftragte und eine parlamentarische Kontrollkommission informiert würden. Dass in Bremen kein Richter vorab zustimmen müsse, liege im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, entschied das Gericht und wies den Eilantrag eines marokkanischen Studenten zurück. (Az.: 8 V 356/02). Der Bremer Datenschutzbeauftragte Sven Holst hatte Bedenken geäußert.

stg

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