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Brüssel: Bodenschutz gegen den deutschen Willen

Trotz des Widerstandes Deutschlands und weiterer EU-Mitgliedstaaten beharrt die EU-Kommission auf der Einführung einer europaweiten Bodenschutzregelung.

Berlin - Es gebe „aus Brüsseler Sicht nach wie vor die Notwendigkeit, zu einem europaweiten Bodenschutzrecht zu kommen“, sagte Karl Falkenberg, der Generaldirektor für Umwelt bei der EU-Kommission, dem Tagesspiegel. Wenn die Biodiversität innerhalb der Böden in einem Mitgliedsland nicht gewährleistet sei, dann sei auch das Ziel gefährdet, EU-weit die Vielfalt der Natur zu erhalten, begründete er das Brüsseler Vorhaben. Mit der von der EU-Kommission geplanten Bodenschutzrahmenrichtlinie sollen Erosion, Verdichtung, Versalzung und Verunreinigung von Böden bekämpft werden.

Der Vorschlag liegt allerdings auf Eis, weil Deutschland, Frankreich, Österreich, Großbritannien und die Niederlande das Vorhaben auf europäischer Ebene blockieren. In Deutschland hatte der CDU-Agrarexperte Peter Bleser die geplante Richtlinie zuletzt als „bürokratisches Monster“ bezeichnet und argumentiert, dass Deutschland „keine europäische Handlungsanleitung“ benötige. Der Bodenschutz habe hierzulande bereits ein sehr hohes Niveau erreicht, so Bleser.

Die EU-Kommission wolle im Einvernehmen mit Deutschland zu einer Lösung in der Frage des europaweiten Bodenschutzes kommen, kündigte EU-Generaldirektor Falkenberg an. Es gehe nicht darum, den in Deutschland erreichten Standard infrage zu stellen oder die Kosten in die Höhe zu treiben, sagte er. In Deutschland, Großbritannien oder in den Niederlanden gebe es bereits ein vergleichsweise gutes Bodenschutzrecht, worauf auch eine EU-weite Regelung aufbauen könne. Für diese Länder würde die zusätzliche Belastung „relativ gering gehalten“ werden.

Umstritten sei aber die Frage, in welcher Form sich die europäischen Mitgliedsstaaten bei einer europaweiten Regelung zur Dekontaminierung verunreinigter Böden verpflichten sollen, sagte Falkenberg. Jedes Mitgliedsland solle mitteilen, welche Böden – beispielsweise in der Nähe von Schulen und Krankenhäusern – vorrangig dekontaminiert werden sollten. Solche Prioritätenlisten sollten in jedem Mitgliedsstaat aufgestellt werden und dann auch überprüfbar abgearbeitet werden, forderte er. Albrecht Meier

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