zum Hauptinhalt

Politik: Brüssel sieht Datenschutz in Deutschland gefährdet

Brüssel Arbeitnehmer und Verbraucher in Deutschland sind nach Ansicht der EU-Kommission nicht ausreichend vor der Gefahr eines Missbrauchs ihrer persönlichen Daten durch die Privatwirtschaft geschützt. Wie die „Saarbrücker Zeitung“ berichtete, hat die Brüsseler Behörde deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und zugleich mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht.

Brüssel Arbeitnehmer und Verbraucher in Deutschland sind nach Ansicht der EU-Kommission nicht ausreichend vor der Gefahr eines Missbrauchs ihrer persönlichen Daten durch die Privatwirtschaft geschützt. Wie die „Saarbrücker Zeitung“ berichtete, hat die Brüsseler Behörde deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und zugleich mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht.

Der zuständige Beamte in der Kommission, Thomas Zerdick, sagte, die Kommission werfe allen 16 Bundesländern vor, nicht die vom EU-Recht geforderte völlige Unabhängigkeit der Datenschützer zu gewährleisten. Zwar sind die Landesdatenschutzbeauftragten formell unabhängig, dies gilt uneingeschränkt aber nur für den staatlichen Bereich. Im privatwirtschaftlichen Bereich stehen die Datenschützer teilweise unter ministerieller Aufsicht. Besonders problematisch sei die Situation deshalb auch dort, wo die Datenschützer „in Regierungsstränge eines Ministeriums eingebunden“ seien, sagte Zerdick. Dies sei im Saarland, Baden-Württemberg und Brandenburg der Fall. Dort sei zu befürchten, dass die Ministeriumsspitze in unzulässiger Weise Einfluss auf die Arbeit der Datenschützer nehme. Die Kommission habe Deutschland schon im Jahr 2003 auf die Verletzung des EU-Rechts hingewiesen. Mit einem „Mahnschreiben“ vom 5. Juli dieses Jahres habe die Kommission der Bundesregierung eine Frist von zwei Monaten eingeräumt, um zu den Rechtsverstößen in den Bundesländern Stellung zu nehmen. Falls diese nicht beseitigt würden, werde man Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.

Nach Angaben von Nils Leopold, dem für Wirtschaft zuständigen Referatsleiter beim schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten, erstellen immer mehr Unternehmen anhand von Daten Persönlichkeitsprofile von Kunden und Mitarbeitern, ohne dass diese davon wissen. „Unglaubliche Datenbestände“ würden für Marketingzwecke gesammelt, verarbeitet und verkauft. Ein Beispiel seien die Kundenkarten der Kaufhäuser, mit denen Verbraucher ihre Kaufgewohnheiten preisgeben. Um so wichtiger sei eine größtmögliche Unabhängigkeit des Datenschutzes. Gerade große Unternehmen seien oft in der Lage, über die Hausleitung eines Ministeriums Einfluss auf die Datenschutz-Kontrolle zu nehmen. ddp/Tsp

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false