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Politik: BSE: Zwangsschlachtung

Wird in einer Rinderherde ein Tier gefunden, das mit BSE infiziert ist, wird der gesamte Bestand getötet. Auf dieses Vorgehen haben sich Bund und Länder im November vergangenen Jahres geeinigt, heißt es beim bayerischen Gesundheitsministerium.

Wird in einer Rinderherde ein Tier gefunden, das mit BSE infiziert ist, wird der gesamte Bestand getötet. Auf dieses Vorgehen haben sich Bund und Länder im November vergangenen Jahres geeinigt, heißt es beim bayerischen Gesundheitsministerium. Die Maßnahme stützt sich auf das Tierseuchenrecht, nach dem umfassende Schlachtungen bei einem Ansteckungsverdacht vorgeschrieben sind. Diese Vorschrift sei im Fall der BSE-Rinder weit ausgelegt, gibt eine Sprecherin des Ministeriums zu. Doch gehörten die Tiere eines Hofes zu derselben Risikogruppe, da sie das gleiche Futter erhalten haben. Zum anderen würden die Tiere teilweise von dem befallenen Rind abstammen. Diskutiert werde jedoch mittlerweile das Schweizer Modell, nach dem nur die unmittelbar betroffenen Rinder geschlachtet werden.

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