zum Hauptinhalt
Ex-RAF-Terroristin Verena Becker angeklagt

© dpa

Buback-Mord: Ex-RAF-Terroristin Verena Becker angeklagt

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat beim Oberlandesgericht Stuttgart Anklage gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker erhoben.

33 Jahre nach der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker erhoben. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, geht sie von einer Mittäterschaft der 57-Jährigen bei der Erschießung Bubacks und seiner beiden Begleiter am 7. April 1977 in Karlsruhe aus. Die Bundesanwaltschaft erhob die Anklage beim Oberlandesgericht Stuttgart. Der Sohn von Buback begrüßte die Anklage.

Die Karlsruher Anklagebehörde bleibt damit bei ihrer Sichtweise, dass Becker an dem Mord beteiligt war - trotz anderer Einschätzung des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Karlsruher Richter hatten im vergangenen Dezember den Haftbefehl gegen Becker aufgehoben, weil sie lediglich von Beihilfe ausgingen, was einer niedrigere Strafe zur Folge hätte. Die in Berlin lebende Becker ist seitdem auf freiem Fuß. Erklärungen der Bundesanwaltschaft, warum sie die frühere RAF-Terroristin weiter als Mittäterin sieht, gab es zunächst nicht. Details könnten erst nach Zustellung der Anklageschrift genannt werden, sagte ein Sprecher. Damit wird erst in der kommenden Woche zu rechnen sein.

Die Behörde hatte zuletzt auf Geheimakten zurückgreifen können, auf die Bundesanwalt Rainer Griesbaum große Hoffnung gesetzt hat. Zwar glaubte er schon früher, genug Beweise gegen Becker zu haben. Von den Verfassungsschutz-Akten erhoffte er sich aber Hilfe, um die Ermittlungen untermauern zu können. Darum kämpfte Griesbaum beim Bundesinnenminister um die Freigabe der Verfassungsschutz-Akten. Hatte er bei dem früheren Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble noch auf Granit gebissen, entschied sich Amtsnachfolger Thomas de Maizière (beide CDU) für einen Kompromiss: Die Quelle bleibt wie zugesichert geheim, der Akteninhalt kann jedoch vor Gericht genutzt werden. Wäre es bei der Gangart Schäubles geblieben, hätte die Bundesanwaltschaft die Akten zwar studieren - aber nicht damit vor Gericht ziehen können. Im März erhielt die Bundesanwaltschaft schließlich fast alle gesperrten Akten des Bundesverfassungsschutzes zu dem Buback-Attentat - mehr als 300 Seiten.

Becker galt schon 1977 verdächtig

Einen Monat nach dem Attentat vom 7. April 1977 wurde Becker festgenommen und wegen einer Schießerei bei der Festnahme verurteilt. 1989 war die frühere RAF-Terroristin begnadigt worden und kam nach neun Jahren und zwei Monaten Haft auf Bewährung frei. 1995 wurde ihr auch die Reststrafe erlassen. Wegen des Mordes an Buback war sie bisher nicht angeklagt worden. Seit April 2008 ermittelte die Bundesanwaltschaft jedoch erneut gegen Becker wegen einer möglichen Beteiligung am Buback-Attentat. Vor allem als 2009 bei neuen Ermittlungen an den Briefumschlägen der damaligen RAF-Bekennerschreiben DNA-Spuren von ihr entdeckt wurden, geriet sie ins Visier. Im August 2009 wurde sie in Berlin verhaftet und kam in Untersuchungshaft.

Diese konnte sie jedoch unmittelbar vor Weihnachten wieder verlassen, nachdem der BGH den Haftbefehl aufgehoben hatte. Aus Sicht der Karlsruher Richter besteht keine Fluchtgefahr. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass Becker auf der derzeitigen Grundlage erneut in Haft kommt. Zweifel daran, dass sie an dem Buback-Attentat beteiligt war, hat aber auch der 3. BGH-Strafsenat nicht. Speichelspuren von Becker an drei Briefumschlägen für die Bekennerschreiben werteten die Richter als klares Zeichen dafür, dass sie aktiv in das Geschehen involviert war und die Ziele der RAF unterstützte. Aus Sicht der Richter lässt dies jedoch keinen „unmittelbaren Rückschluss auf die Intensität der Einbindung“ zu.

Michael Buback, Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, hält seit Jahren Verena Becker für mitschuldig - sie habe auf dem Motorrad gesessen, von dem die Kugeln auf den Wagen Bubacks abgefeuert wurden. „Wir möchten endlich die Wahrheit erfahren“, sagte Michael Buback am Donnerstag dem TV-Sender 3sat mit Blick auf die Anklageerhebung. „Wir möchten wissen, welche zwei Personen den dreifachen Mord vom Motorrad aus begangen haben.“ Er hoffe, dass es nun zu einem Prozess komme, in dem auch die zahlreichen Zeugen, die eine zierliche Frau auf dem Motorrad gesehen haben, gehört werden. Er wisse allein von zehn Personen, die dies bestätigen können. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false