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Der Parlamentarische Rat hatte 1948 die Aufgabe, ein demokratisches Grundgesetz für den künftigen westdeutschen Staat auszuarbeiten.

© dpa

Buchkritik: "70 Jahre Grundgesetz"

Mit "70 Jahre Grundgesetz" haben Hans Michael Heinig und Frank Schorkopf ein lesenswertes, aber nicht immer leicht lesbares Buch herausgebracht. Eine Kritik.

Was soll man von einer Verfassung halten, deren letzter Artikel besagt, sie verliere ihre Gültigkeit, wenn eine neue Verfassung in Kraft trete, die vom Volk „in freier Entscheidung beschlossen worden ist“? So steht es noch immer im Grundgesetz, das sich nach 145 Artikeln damit quasi selbst in Zweifel zieht.

Nun sind die historischen Umstände der Entstehung des Grundgesetzes hinlänglich bekannt. Aber dass es ein Werk der Alliierten wäre, irgendwie aufgezwungen, konnte man schon damals nicht behaupten. So unfrei waren die Verfassungsgeber vor gut 70 Jahren ja nun nicht. Und muss eine Verfassung wirklich per Referendum bestätigt werden? Die US-Konstitution ist immerhin auch nicht viel anders entstanden – erst Delegiertenkonvent, dann Einzelratifizierung durch die Gliedstaaten. Man darf Dieter Grimm schon zustimmen, wenn er schreibt, der Artikel 146 des Grundgesetzes „gibt Rätsel auf, was er jetzt bedeutet“. Er ist ein Überbleibsel aus der Zeit der Teilung. Aber gehören Erinnerungsstücke in eine Verfassung?

Grimms Einschätzung findet sich in einem lesenswerten, wenn auch nicht immer leicht lesbaren Buch zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes. Natürlich ist dem ersten Artikel ein eigenes Kapitel gewidmet, schließlich ist er der unbestrittene Star im Ensemble. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – wie die „antitotalitäre Grundnorm“ zur „Supernorm“ wurde, zeichnet Manfred Baldus nach. Die „Würdenorm“ macht deutlich, wie sehr das Grundgesetz als „Aufstand der Anständigen“ gegen das NS-Regime gedacht war, verspätet, aber mit Blick in die Zukunft. Baldus plädiert dafür, den Artikel 1 nicht für alles und jedes in der politischen Debatte zu nutzen, weil das seine Wirkung zu verwässern drohe.

Kluges liest man zur Rolle des Bundesverfassungsgerichts von Christine Landfried, zur „Kanzlerdemokratie“ von Frank Schorkopf, zum Rechtsstaat von Peter Michael Huber („gefährdetes Erfolgsmodell“) oder zum Bundesstaat – hier warnt Christian Waldhoff davor, durch weitere „Entföderalisierung“ die ohnehin angegriffenen „Legitimationsressourcen“ zu verspielen.

Hans Michael Heinig/Frank Schorkopf (Hg.): „70 Jahre Grundgesetz. In welcher Verfassung ist die Bundesrepublik?“, Vandenhoeck & Ruprecht, 19,90 Euro.

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