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Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU,links) am Donnerstag beim Bürgergespräch im Chemnitzer Stadion.

© AFP

Bürgerdialog in Chemnitz: Kretschmer ruft zu Vertrauen in den Rechtsstaat auf

Sachsens Ministerpräsident warb beim Bürgergespräch in Chemnitz um Vertrauen in den Staat. Gleichzeitig wurde bekannt, dass der Iraker, der einen 35-Jährigen getötet haben soll, schon vor zwei Jahren hätte abgeschoben werden können.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hat nach den Krawallen der vergangenen Tage bei einem Besuch in Chemnitz um Vertrauen in die staatliche Ordnung geworben. „Der Grundsatz unseres Zusammenlebens ist Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“, sagte Kretschmer am Donnerstagabend zum Auftakt eines Bürgergesprächs. „Wir werden alles tun, damit dieses Verbrechen aufgeklärt und gesühnt wird“, sagte er mit Blick auf die Tötung eines 35-jährigen Deutschen am Wochenende, für die zwei Flüchtlinge aus Irak und Syrien verantwortlich gemacht werden. Dies sei jetzt Aufgabe der Justiz.

Der teilweise ratlos wirkende Ministerpräsident wandte sich auch gegen fremdenfeindliche Übergriffe. „Dem müssen wir alle mit aller Kraft entgegentreten“, rief er die Bürger auf, mit denen er und weitere Mitglieder der Landesregierung sich danach zum Gespräch zusammensetzten. Während des Besuchs Kretschmers demonstrierten in der Stadt nach Behördenangaben etwa 900 Menschen, die dem Aufruf der rechten Organisation Pro Chemnitz gefolgt waren. Anders als bei Kundgebungen zuvor blieb es weitgehend friedlich. Nach der Tötung des 35-Jährigen war es am Sonntag und Montag in Chemnitz zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen.

Die Polizei war am Donnerstag mit einem Großaufgebot zugegen. Dabei wurden die sächsischen Beamten von Einsatzgruppen aus anderen Bundesländern sowie von der Bundespolizei unterstützt. Nach den Ausschreitungen zuvor hatte es Kritik an mangelnder Polizeipräsenz gegeben. Wegen der Veröffentlichung eines der Haftbefehle wurde ein Justizvollzugsbeamter vom Dienst suspendiert. Bei der Staatsanwaltschaft in Dresden sind zahlreiche Personen identifiziert, die das Dokument im Netz verbreitet haben – darunter auch Politiker der AfD. Das erfuhr der Tagesspiegel am Donnerstag.

Zum „Prüffall“ geworden ist demnach auch der bayerische AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Protschka, der den Haftbefehl auf Twitter veröffentlicht hatte. Auch der AfD-Politiker Ronald Gläser aus Berlin, Mitglied des Abgeordnetenhauses, muss Ermittlungen fürchten – er hatte den Haftbefehl getwittert. Die Bremer Staatsanwaltschaft geht gegen den Bremer Bürgerschaftsabgeordneten Jan Timke vor, der den Haftbefehl auf Facebook verbreitet haben soll. Timke ist Bundespolizist und Mitglied der rechten Wählervereinigung „Bürger in Wut“.

Gegen den Iraker läuft das Asylverfahren noch

Das Bündnis „Chemnitz Nazifrei“ kündigte für Samstag eine Veranstaltung gegen eine am selben Tag geplante AfD-Demonstration an. Am Sonntag lädt die Evangelisch-Lutherische Kirche zu einer Kundgebung auf den Neumarkt ein. Einen Tag später treten bekannte deutsche Künstler bei einem kostenlosen Konzert auf.

Am Sonntag war ein 35 Jahre alter Deutscher durch Messerstiche getötet worden. Der Hintergrund ist nach wie vor unklar. Ein Iraker und ein Syrer sitzen als Tatverdächtige in U-Haft. Der Iraker war laut sächsischem Innenministerium nicht geduldet. Damit widersprach das Ministerium anderslautenden Meldungen. Nach den Unterlagen der Landesdirektion Sachsen sei noch ein Asylverfahren beim Bundesamt für Migration (Bamf) anhängig. Den ersten Antrag habe das Bamf im März 2017 als unzulässig abgelehnt. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung seien aber erfolgreich gewesen, weshalb es ein neues Verfahren gab. Am Donnerstag waren Meldungen veröffentlicht worden, wonach die Abschiebung des Irakers schon im Mai 2016 für zulässig erachtet wurde.

Nach Recherchen der „Welt“ und der „Nürnberger Nachrichten“ ließ das Bamf die Rückführung des Mannes aber verstreichen, der bereits vor seiner Einreise in Deutschland Asyl in Bulgarien beantragt hatte. Die beiden Zeitungen bezogen sich auf Angaben des Verwaltungsgerichtes Chemnitz. „Vollzogen wurde die Abschiebung in der Folgezeit jedoch nicht, weshalb die Überstellungsfrist von sechs Monaten ablief und das Bundesamt verpflichtet war, erneut über den Asylantrag zu entscheiden“, wurde der Sprecher zitiert.

5000 Menschen beteiligten sich am Donnerstag in Berlin an einer Demonstration gegen Fremdenhass. Ursprünglich waren nur 100 erwartet worden. (m.m./AFP/dpa)

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