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Bürgerrechte: Sachsens Justizminister auf Distanz zu Kopftuchverbot

Sachsens Justizministerium hat sich distanziert zur Entscheidung einer Dresdner Richterin geäußert, die eine kopftuchtragende Schülerin aus einem Gerichtssaal verwiesen hatte.

Berlin - „Selbstverständlich haben unsere muslimischen Mitbürger in deutschen Gerichtssälen die gleichen Rechte wie andere Bürger auch“, sagte ein Ministeriumssprecher dem Tagesspiegel. Er verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das festgestellt hatte, dass religiös begründete Kopfbedeckungen im Gerichtssaal nichts Ungebührliches seien.

Wie die „Sächsische Zeitung“ berichtet hatte, besuchte die Klasse der 15-jährigen Muslima im Frühsommer im Rahmen des Gemeinschaftskundeunterrichts eine Verhandlung im Amtsgericht. Die Richterin hatte das Mädchen vor die Alternative gestellt, sein Kopftuch abzunehmen oder den Saal zu verlassen. Die 15-Jährige, die mit einem Begabtenstipendium gefördert wird, hatte Monate später einer Stadträtin von dem Vorfall berichtet. Die machte ihn öffentlich. Sachsens Ausländerbeauftragter Martin Gillo (CDU) sagte: „Wir haben offensichtlich noch einen langen Weg zur Weltoffenheit vor uns.“

Im Landgericht Dresden wurde am 1. Juli vergangenen Jahres die ägyptische Apothekerin Marwa el-Sherbini ermordet. Ihr Mörder, gegen den sie wegen Beleidigung geklagt hatte, hatte die Kopftuch tragende Frau zuvor auf einem Spielplatz als „Islamistin“ und „Terroristin“ beschimpft. Nach ihrer Aussage im Prozess erstach er sie. In der Feierstunde, in der Sachsens Justiz vor drei Monaten der Toten gedachte, verwies Justizminister Jürgen Martens auf den muslimfeindlichen Hintergrund der Tat. Gegen diese „Menschenfeindlichkeit“ werde er „nicht aufhören, zu kämpfen“.

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