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Im Mittelpunkt. Die Strafanzeige richtet sich auch gegen Angela Merkel. Foto: dpa

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Politik: Bürgerrechtler zeigen Bundesregierung an

Internetaktivisten werfen dem Kabinett vor, mit der NSA zu kooperieren. Sie wollen die Aufklärung des Skandals vorantreiben.

Bielefeld - Mehrere Bürgerrechtsgruppen haben wegen verbotener Geheimdiensttätigkeit Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und das Kabinett gestellt. Die Anzeige sei bei der Bundesanwaltschaft erstattet worden und richte sich auch gegen Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sowie gegen die Leiter der Geheimdienste des Bundes und der Länder, teilten die Anwälte Hans-Eberhard Schultz und Claus Förster am Montag in Berlin mit.

Die Internationale Liga für Menschenrechte, der Verein Digitalcourage und der Chaos Computer Club (CCC) werfen der Bundesregierung und den Geheimdiensten vor, bei der Massenüberwachung der NSA eng mit dem US-Geheimdienst kooperiert zu haben. Deswegen müsse unter anderem wegen der Verletzung des Postgeheimnisses ermittelt werden. Edward Snowden solle als Zeuge nach Deutschland geholt werden, fordern die Organisationen. Damit wollen sie im NSA-Skandal auch den öffentlichen Druck erhöhen. Ziel sei es, dass gegen die Regierung, Innenminister de Maizière und die deutschen Geheimdienste ermittelt werde.

Die Anzeige richtet sich auch gegen die US-amerikanischen und britischen Geheimdienste. „Wenn Angela Merkels Handy überwacht wird, ist klar, dass es nicht um Terrorismusverdacht geht“, sagte Rena Tangens von Digitalcourage. Die Bundesregierung bemühe sich nicht ernsthaft, den Skandal um die umfassende Überwachung durch die NSA aufzuklären. „Das kann nicht sein, da wird Recht und Gesetz gebrochen“, sagte Tangens. „Um diese Fälle aufzuklären, wäre es sehr gut, einen sachkundigen Zeugen zu hören, und das wäre Herr Snowden.“ Generalbundesanwalt Harald Range prüft den Fall bisher, hat aber kein formales Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Internationale Liga für Menschenrechte rief zudem alle Bürger und Vereinigungen auf, sich der Strafanzeige anzuschließen „und sie öffentlichkeitswirksam zu unterstützen“. Die Schwesterorganisationen der Menschenrechtler in Frankreich und Belgien wollen den Anwälten zufolge nun dort vergleichbare Anzeigen erstatten. Sollten sie abgewiesen werden, könne dies dann als Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gebracht werden.

Regierungssprecher Steffen Seibert sagte zu der Strafanzeige, er habe dazu keine Stellung zu nehmen. Jeder in Deutschland könne Strafanzeige erstatten. Das Thema könnte nun auch die neue Datenschutzbeauftragte des Bundes beschäftigen. Mit einem Festakt wird Andrea Voßhoff am Dienstag in ihr Amt eingeführt. Die 55-Jährige ist die erste Frau auf diesem Posten und folgt auf Peter Schaar, der das Amt zehn Jahr lang innehatte. Die Opposition kritisierte die Personalie. Die Befürworterin der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung hatte als CDU-Abgeordnete auch mit der Unionsfraktion für Internetsperren und die Online-Durchsuchung gestimmt.AFP/dpa

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