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Ihre Länder profitieren: Hannelore Kraft (NRW) und Volker Bouffier (Hessen).

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Bund-Länder-Finanzen: Millionengeschenk für Hannelore Kraft

Der Bund will finanzschwache Kommunen bei seinem Investitionspaket bevorzugen. Das kommt nicht überall gut an – denn einige Länder profitieren sehr stark. Vor allem NRW. Das hat wohl Gründe.

Von dem von der Bundesregierung geplanten kommunalen Investitionsfonds wird in starkem Maß das Land Nordrhein-Westfalen profitieren. Das zeigen Berechnungen, die dem Tagesspiegel vorliegen. Demnach würde nach dem üblichen Verteilerschlüssel Nordrhein-Westfalen mit etwa 21 Prozent an dem Fondsvolumen von 3,5 Milliarden Euro beteiligt werden. Nach dem Vorschlag, den das Bundesfinanzministerium den Ländern Ende voriger Woche vorlegte, werden es aber 32 Prozent sein. Statt 740 Millionen Euro würden damit mehr als 1,1 Milliarden Euro in das einwohnerstärkste Bundesland fließen.

 Neuer Verteilungsschlüssel

Der Grund dafür ist, dass die Spitzen der schwarz-roten Koalition um Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sich vorigen Montag bei der Festsetzung der Kriterien für eine stärkere Investitionsförderung darauf verständigten, gezielt finanzschwache Kommunen zu unterstützen. Damit solle „ein weiterer Beitrag zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet“ geleistet werden, hieß es. Der dafür vorgesehene 3,5-Milliarden-Fonds soll noch in diesem Jahr eingerichtet werden und bis 2018 Leistungen gewähren. Das Bundesfinanzministerium entwickelte dafür einen neuen Verteilungsschlüssel, in dem zu je einem Drittel die Einwohnerzahl des Landes, die Höhe der kommunalen Kassenkredite und die Arbeitslosenquote berücksichtigt werden. Das führt dazu, dass neben Nordrhein-Westfalen vor allem Rheinland-Pfalz, aber auch Hessen besonders profitiert, obwohl es Zahlerland im Finanzausgleich ist. Dort sind die Kommunen über Kassenkredite besonders stark verschuldet. Ost-Länder wie Thüringen oder Sachsen würden weniger bekommen als beim üblichen Schlüssel, bei dem die Steuerkraft zu zwei Dritteln und die Einwohnerzahl mit einem Drittel gewichtet wird. Bekannt ist dieser Verteilmechanismus als Königsteiner Schlüssel, er wird allgemein bei gemeinsamen Finanzierungen der Länder angewendet. Allerdings gibt es bei Bundesförderungen auch andere Verteilungsschlüssel, die je nach Intention ds Programms zusammengestellt werden. Nach Bayern und Baden-Württemberg, wo die Kommunen gering verschuldet sind, werden deutlich weniger Mittel fließen - in etwa nur halb so viel wie nach dem Königsteiner Schlüssel. Auch Berlin kommt, so gesehen, schlechter weg: In die Hauptstadt sollen 137 statt 177 Millionen Euro fließen.

Noch im Januar hatte der CDU-Haushaltspolitiker Norbert Barthle das SPD-Begehren nach höheren Finanzhilfen für die Kommunen zurückgewiesen. Die Kommunen insgesamt schrieben seit 2012 Überschüsse. Kommunen mit hohen Defiziten lägen vor allem in Nordrhein-Westfalen. "Eine Lex NRW wird es aber nicht geben können“, sagte Barthle damals dem Tagesspiegel.

 Schulden als Unterstützungskriterium

Die Neuberechnung aus dem Schäuble-Ressort kommt entsprechend in den Ländern nicht überall  gut an. Denn Kassenkredite sollen eigentlich nur der Überbrückung von Liquiditätsengpässen dienen, werden aber seit Jahren zunehmend zur normalen Haushaltsfinanzierung genutzt – je nachdem, wie weit das die kommunale Finanzaufsicht in einem Land zulässt. Daher sehen sich Länder, die strikter auf das Finanzgebaren ihrer Kommunen achten, benachteiligt. Das Bundesfinanzministerium dagegen hat sich, wie es heißt, daran orientiert, dass gerade die Kommunalverbände die Kassenkredite als Indiz für Finanzschwäche sehen. In den Ländern gibt es nun offenbar die Überlegung, die Steuerkraft – oder besser: Steuerkraftschwäche – als Kriterium aufzunehmen. Das würde vor allem dem Osten dienen.

Düsseldorf und der Finanzausgleich

In Berlin wird das Vorgehen des Bundes auch als Schritt gesehen, die sperrige Haltung der rot-grünen Regierung in Düsseldorf bei den Gesprächen über einen neuen Finanzausgleich zu lockern. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) will, ohne dafür bisher große Unterstützung zu haben, den aus ihrer Sicht für NRW nachteiligen Umsatzsteuerausgleich zwischen den Ländern korrigieren. In dieser ersten Stufe des Finanzausgleichs ist Nordrhein-Westfalen Zahlerland, da es aber in den weiteren Verteilungsstufen ins Nehmerlager rutscht, fordert Kraft Veränderungen. Sie möchte, dass durch eine Integration der Umsatzsteuerverteilung in den Länderfinanzausgleich die Finanzströme deutlicher sichtbar werden. NRW wäre dann wieder Zahlerland. Nun wird gerechnet, ob und wie weit man der Düsseldorfer Regierung entgegenkommen kann – „um das Nervenkostüm von Frau Kraft zu schonen“, wie ein Beteiligter unlängst unkte.

Im Gespräch sind dabei Modelle, in denen dieser so genannte Umsatzsteuervorwegausgleich vollkommen wegfallen würde, als auch solche, in denen er modifiziert wird, um die Abflüsse aus Nordrhein-Westfalen (aber auch Rheinland-Pfalz, das in einer ähnlichen Lage ist), zu verringern. Der Vorwegausgleich ist dem Länderfinanzausgleich vorgeschaltet, der in der öffentlichen Wahrnehmung in aller Regel im Vordergrund steht. Eine völlige Abschaffung haben die Länderfinanzminister im Vorjahr schon einmal durchgerechnet. Das Ergebnis, auf Basis der Zahlen von 2013: Nordrhein-Westfalen würde 860 Millionen Euro gewinnen. Auch die Zahlerländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen würden profitieren, dazu Hamburg und Rheinland-Pfalz. Für Berlin würde sich wenig ändern. Dagegen hätten vor allem die Nehmerländer im Osten Verluste. Zudem wäre der Bund gefordert: Seine Ergänzungszuweisungen an die schwächeren Länder würden um mehr als 900 Millionen Euro steigen.

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