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Politik: Bund und Länder einig über Krankenhausfinanzierung

Berlin - Nach der Einigung zwischen Bund und Ländern zur künftigen Krankenhausfinanzierung erwartet Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht über 16 Prozent steigen wird. Zwar bedeutet der Kompromiss, dass die Beitragszahler mit etwa 0,3 Prozentpunkten zusätzlich belastet werden.

Berlin - Nach der Einigung zwischen Bund und Ländern zur künftigen Krankenhausfinanzierung erwartet Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), dass der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht über 16 Prozent steigen wird. Zwar bedeutet der Kompromiss, dass die Beitragszahler mit etwa 0,3 Prozentpunkten zusätzlich belastet werden. Der Beitrag insgesamt werde aber „deutlich unter 16 Prozent“ bleiben, erklärte Schmidt in der ARD. Zuvor hatten die Länder im Bundesrat eine Entschließung gefasst, in der sie den von Schmidt nachgebesserten Entwurf für ein Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz gutheißen. Kern der Regelung ist eine Zuschuss in Höhe von drei Milliarden Euro an die Kliniken, der bei der Festsetzung des künftigen Einheitsbeitragssatzes berücksichtigt werden muss. Damit ist der Weg frei für den von der Bundesregierung geplanten Gesundheitsfonds. Die Zustimmung der Länder wurde durch eine flexiblere Lösung bei den künftigen Krankenhausinvestitionen erreicht.

Auch im Streit über die Lkw-Maut kamen die Länder dem Bund entgegen. Trotz erheblicher Bedenken im Wirtschaftsausschuss des Bundesrats billigte die Länderkammer am Freitag den Gesetzentwurf von Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD), der eine Hilfe für deutsche Speditionen in Höhe von 600 Millionen Euro vorsieht. Zusatzausgaben des Bundes in Höhe von 450 Millionen Euro sollen durch eine höhere Mautgebühr ausgeglichen werden. Die dafür nötige Verordnung wird allerdings von den Ländern noch blockiert. Der Wirtschaftsausschuss hatte moniert, dass die Mauteinnahmen nicht vollständig für den Straßenverkehr, sondern auch für Schienen- und Wasserwege ausgegeben werden.

Auf mehr Geld dürfen sich arme Familien freuen. Der Bundesrat billigte, dass der Kreis der Berechtigten für den Kinderzuschlag verdoppelt wird. Damit wird künftig für 250 000 Kinder eine staatliche Zusatzhilfe in Höhe von maximal 140 Euro im Monat gewährt, bislang waren es etwa 150 000 Kinder. Den Zuschlag bekommen Paare oder Alleinerziehende, die ohne diese Unterstützung Arbeitslosengeld II beantragen müssten.

Zugestimmt haben die Länder auch den „Ehrenpensionen“ für die Minister der letzten DDR-Regierung unter Lothar de Maizière. Albert Funk

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