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Bunderat: Was sonst noch beschlossen wurde

Neben der Föderalismusreform hat der Bundesrat am Freitag auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause eine Reihe weiterer wichtiger Gesetze beschlossen.

Haushalt 2006

: Mit der Billigung des Bundeshaushaltes 2006 durch die Länderkammer hat der Etat für das laufende Jahr die letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Haushalt umfasst ein Ausgabenvolumen von 261,6 Milliarden Euro. Die Neuverschuldung liegt bei 38,19 Milliarden Euro liegen, die Investitionsausgaben betragen 23,23 Milliarden Euro.

Arbeitslosengeld II: Der Bundesrat stimmte den vom Bundestag bereits beschlossenen Verschärfungen der Arbeitsmarktreform «Hartz IV» zu. Nach dem so genannten Fortentwicklungsgesetz zu «Hartz IV» können etwa arbeitsunwilligen Langzeitarbeitslosen bei dreimaliger Pflichtverletzung sämtliche Leistungen gestrichen werden.

Steueränderungsgesetz: Die Länder-Vertreter machten auch den Weg für die Einschnitte bei der Pendlerpauschale und beim Kindergeld sowie beim Sparerfreibetrag frei. Zu dem vom Bundestag schon verabschiedeten «Steueränderungsgesetz 2007» gehört auch die so genannte Reichensteuer.

Gleichbehandlungsgesetz: Gegen den Bundestagsbeschluss zur Umsetzung von vier Antidiskriminierungsrichtlinien der EU erhob die Länderkammer keine Einwände. In einigen Punkten geht das Gesetz über die EU-Richtlinien hinaus. So umfasst das Benachteiligungsverbot auch im Zivilrecht neben den EU-Vorgaben Rasse, Ethnie und Geschlecht auch Alter, Behinderung, sexuelle Identität und Religion.

Europäischer Haftbefehl: Den Bundestagsbeschluss zum europäischen Haftbefehl ließ die Länderkammer ebenfalls passieren. Das Gesetz regelt insbesondere die Auslieferung deutscher Staatsbürger zur Strafverfolgung an andere EU-Staaten.

Biokraftstoffe: Die künftige Besteuerung von Biokraftstoffen ist gleichfalls beschlossene Sache. Danach bleibt Pflanzenöl bis Ende 2007 steuerfrei, während bei Biodiesel ab August bis Ende 2007 je Liter neun Cent an Steuern fällig werden.

Bürokratieabbau: Grünes Licht gab der Bundesrat zudem für die Einsetzung eines «Nationalen Normenkontrollrates» zum Bürokratieabbau. Das achtköpfige Gremium soll beim Kanzleramt eingerichtet werden und die Bundesregierung dabei unterstützen, die durch Gesetze verursachten Bürokratiekosten zurückzudrängen.

Investitionszulage: Die Investitionszulage in den neuen Ländern wird bis 2009 verlängert. Bei dem vom Bundesrat gebilligten Gesetz geht es um die Förderung von Erstinvestitionen im verarbeitenden Gewerbe und bei produktionsnahen Dienstleistungen. In die Gesetzesregelungen wird nun erstmals auch das Beherbergungsgewerbe einbezogen. (tso/ddp)

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