zum Hauptinhalt

Politik: Bundesanwalt: Überfall aus Ausländerhass - Gericht schließt Öffentlichkeit aus

Ein halbes Jahr nach dem brutalen Überfall auf zwei Vietnamesen in Eggesin (Mecklenburg-Vorpommern) müssen sich seit Montag fünf rechtsextreme Jugendliche vor Gericht in Stralsund verantworten. Die Bundesanwaltschaft als Kläger legte den 17 bis 20 Jahre alten Beschuldigten versuchten Mord und körperliche Misshandlung zur Last.

Ein halbes Jahr nach dem brutalen Überfall auf zwei Vietnamesen in Eggesin (Mecklenburg-Vorpommern) müssen sich seit Montag fünf rechtsextreme Jugendliche vor Gericht in Stralsund verantworten. Die Bundesanwaltschaft als Kläger legte den 17 bis 20 Jahre alten Beschuldigten versuchten Mord und körperliche Misshandlung zur Last. Das Motiv der Täter sei Ausländerhass gewesen. Zwei Stunden nach Prozessauftakt wurde die Öffentlichkeit aus Gründen des Jugendschutzes für den Rest der Hauptverhandlung, wie auch für die Urteilsverkündung ausgeschlossen.

Die beiden 28 und 29 Jahre alten Vietnamesen waren nach einem Volksfest am 22. August vergangenen Jahres von einer Gruppe Jugendlicher mit Tritten und Schlägen schwer verletzt worden. Eines der Opfer erlitt durch die Tritte mit schweren Stiefeln mehrere Schädelbrüche und eine lebensbedrohliche Hirnblutung. Die Opfer sind als Nebenkläger an dem Prozess beteiligt.

"Der gemeinsame Beweggrund war ihr Hass auf Ausländer", sagte Bundesanwalt Joachim Lampe bei der Verlesung der Anklageschrift. Die mutmaßlichen Täter seien Angehörige der rechtsextremen Szene in Eggesin. Zusammen mit anderen Jugendlichen seien sie nach einem Fest den späteren Opfern gefolgt. Unter den Rufen "Ausländer verrecke" hätten sie brutal auf die Vietnamesen eingeprügelt und dabei den Tod der beiden billigend in Kauf genommen.

Anwalt Rolf Bossi, Wahlverteidiger des ältesten Angeklagten, begrüßte den Ausschluss der Öffentlichkeit und kündigte an, dass sich sein Mandant zu den Vorwürfen äußern werde. Bossi warf Generalbundesanwalts Kay Nehm "Femejustiz" vor. Er reagierte damit auf Medienberichte, in denen Nehm die Hoffnung auf ein deutliches und abschreckendes Signal aus dem Verfahren geäußert hatte. Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren wegen Gefährdung der inneren Sicherheit an sich gezogen.

Die Richter hatten nach nur zweistündiger Verhandlung dem Antrag der Verteidigung statt gegeben, die Öffentlichkeit wegen des jugendlichen Alters der Beschuldigten auszuschließen. "Der Senat möchte die Jugendlichen vor privater und beruflicher Stigmatisierung schützen", sagte der Vorsitzende Richter, Rainer Dally. Zudem sei zu befürchten, dass die Angeklagten durch die Öffentlichkeit eingeschüchtert oder gehemmt werden könnten. Für den Prozess sind 15 Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird frühestens Ende März erwartet.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false