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Eine Flagge von Kämpfern des Islamischen Staates ist auf einem zerstörten Haus im syrischen Raqqa zu sehen.

© REUTERS/Erik De Castro

Bundesanwaltschaft: Deutsche IS-Anhängerin wegen Tötung eines Mädchens angeklagt

Sie soll ein fünfjähriges Mädchen in Syrien als Sklavin gehalten und verdurstet haben lassen. Nun muss die mutmaßliche IS-Anhängerin Jennifer W. vor Gericht.

Die Bundesanwaltschaft hat eine mutmaßliche deutsche IS-Anhängerin wegen der Tötung eines Kindes angeklagt. Der 27-jährigen Jennifer W. wird zur Last gelegt, gemeinsam mit ihrem Ehemann im Irak ein als Sklavin gehaltenes Mädchen in sengender Hitze angekettet und qualvoll verdurstet haben zu lassen, wie die Bundesanwaltschaft am Freitag mitteilte.

Die 27-Jährige war den Ermittlungen zufolge im August 2014 über die Türkei und Syrien in den Irak gereist, wo sie sich dem IS anschloss. In den irakischen Städte Falludscha und Mossul patrouillierte sie demnach abends für die sogenannte Sittenpolizei der Dschihadistenmiliz, um auf die Einhaltung der vom IS aufgestellten Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften zu achten.

Ende Januar 2016 beantragte W. in der deutschen Botschaft in Ankara neue Ausweispapiere. Sie wurde danach von den türkischen Sicherheitsbehörden festgenommen und nach Deutschland abgeschoben.

Die Angeschuldigte und ihr Ehemann kauften der Bundesanwaltschaft zufolge im Sommer 2015 aus einer Gruppe von Kriegsgefangenen heraus das fünf Jahre alte Mädchen und hielten das Kind in ihrem Haushalt als Sklavin. Nachdem das Mädchen erkrankt sei und sich deshalb auf einer Matratze eingenässt habe, habe der Ehemann das Kind zur Strafe im Freien angekettet und es dort verdursten lassen.

Die Angeschuldigte habe ihren Ehemann gewähren lassen und nichts zur Rettung des Mädchens unternommen, erklärte die Bundesanwaltschaft.

Der Ende Juni festgenommenen Angeklagten wird zur Last gelegt, als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) aus niedrigen Beweggründen einen Menschen grausam getötet zu haben. Zudem wird ihr ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last gelegt. (AFP)

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