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Politik: Bundesanwaltschaft sieht Terrorpläne bestätigt

Seit zehn Monaten steht der Tunesier Ihsan Garnaoui in Berlin vor Gericht. Er soll im Auftrag von Al Qaida Sprengstoffanschläge geplant haben. Die Schuld des Angeklagten "steht zu unserer vollen Überzeugung fest", betonte die Bundesanwaltschaft. Sie forderte sechs Jahre Haft.(10.03.2005, 17:22 Uhr)

Berlin - Im Prozess gegen den mutmaßlichen Al-Qaida- Terroristen Ihsan Garnaoui hat die Bundesanwaltschaft eine Haftstrafe von sechs Jahren wegen Vorbereitung von Anschlägen beantragt. Der 34- jährige Tunesier ist der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung sowie der Steuerhinterziehung schuldig, sagte Anklägerin Silke Ritzert am Donnerstag in ihrem mehrstündigen Plädoyer vor dem Berliner Kammergericht. Im Auftrag der Al Qaida habe Garnaoui Sprengstoffanschläge gegen jüdische und amerikanische Einrichtungen vorbereitet. Das Urteil wird am 6. April erwartet.

«Es wäre ein abscheuliches Verbrechen geschehen, wäre der religiöse Fanatiker nicht im März 2003 festgenommen worden», erklärte Ritzert. Garnaoui wollte als Teil eines internationalen Netzwerks gewaltbereiter Terroristen erreichen, dass wie bei den Anschlägen in den USA, Istanbul und Madrid eine große Anzahl Toter auf der Straße liegen, betonte Ritzert. Er sei der Kopf und Motor der Aktivitäten gewesen.

Der 34-jährige Angeklagte sei 2001 in einem Al Qaida-Lager ausgebildet worden und habe auch Osama Bin Laden getroffen. Von einer bisher unbekannten Person habe der islamische Fundamentalist den Auftrag erhalten, die westliche Welt durch Terroranschläge zu demütigen, sagte Ritzert. Geplant sei gewesen, mehrere Sprengsätze anlässlich einer Demonstration zu Beginn des Irakkriegs zu zünden. Konkrete Ziele konnten nicht ermittelt werden. «Es dürfe aber nicht gewartet werden, bis Anschläge verübt sind und Tote auf der Straße liegen», argumentierte die Bundesanwaltschaft.

1996 habe sich der früher mit einer Deutschen verheiratete Tunesier zu einem streng Gläubigen Islamisten radikalisiert, sagte Ritzert. In Übereinstimmung mit Osama Bin Laden habe der Angeklagte das Ziel verfolgt, mit Gewalt gegen Ungläubige vorzugehen. Zu seinem früheren Schwiegervater habe der Angeklagte einmal gesagt, Bin Laden werde den Ungläubigen Einhalt gebieten.

Die Bundesanwaltschaft stützt ihr Plädoyer auf beschlagnahmte Daten aus Garnaouis Computer, Telefonüberwachungen sowie die «glaubwürdigen» Angaben von zwei V-Leuten. Bei ihm seien Chemikalien und Schaltpläne zur Herstellung von Sprengsätzen gefunden worden. Die Steuerhinterziehung steht im Zusammenhang mit einem vom Angeklagten betriebenen Goldhandel. (tso)

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