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Bundesbankchef: Weber kritisiert Merkels Euro-Kompromiss

Der Bundesbankchef Axel Weber übt deutliche Kritik an Merkel und Sarkozy. Die Vereinbarung von Deauville sichere die Stabilität der Gemeinschaftswährung nicht.

Stuttgart/Berlin - Bundesbankpräsident Axel Weber hat deutliche Kritik an der in der vergangenen Woche getroffenen Übereinkunft zwischen Deutschland und Frankreich zur Verschärfung des Euro-Stabilitätspakts geäußert. Die Entscheidung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und dem französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy gegen die von der EU-Kommission vorgesehenen automatischen Sanktionen für Defizitsünder „reicht nicht aus, um die Stabilität des Euro zu sichern“, sagte Weber am Montagabend bei einer Diskussionsveranstaltung in Stuttgart. Der Bundesbankpräsident erklärte, sowohl die Bundesbank als auch die Europäische Zentralbank hätten vor dem Treffen zwischen Merkel und Sarkozy im französischen Seebad Deauville „ganz klar kommuniziert“, dass sie die Vorschläge der EU-Kommission zu einer deutlichen Verschärfung der Sanktionen unterstützten.

Dass Merkel im Gegenzug für den Verzicht auf die Vorschläge der EU-Kommission dem französischen Präsidenten die Zustimmung zu einer Änderung des EU-Vertrags zur Einrichtung eines dauerhaften Krisenmechanismus für pleitegefährdete Staaten abhandeln konnte, überzeugte Weber nicht: Die Hürde für eine Vertragsänderung liege sehr hoch, sagte Weber. „Wir brauchen kurzfristig den Automatismus“, sagte der Bundesbankchef. Langfristig müsse die Regel gelten, dass es keinen Beistand gebe, wenn Mitgliedsstaaten zulasten der Gemeinschaftswährung Stabilitätsvorschriften missachteten.

Kurz vor dem EU-Gipfel ab Donnerstag in Brüssel sprach sich unterdessen nach einer Reihe von EU-Mitgliedern am Dienstag auch die Brüsseler Kommission gegen eine Vertragsänderung aus. „Mit Schimären von neuen Verträgen zu kommen, scheint mir absolut unverantwortlich“, sagte die Vizepräsidentin der Kommission, Viviane Reding, der „Welt“.

In Berliner Regierungskreisen hieß es, an Vertragsänderungen gehe kein Weg vorbei. Dabei handele es sich aber nicht um den von vielen Seiten beschworenen „Horrorprozess“. Vielmehr strebe die Regierung eine begrenzte Änderung an der EU-Rechtsgrundlage in der Größenordnung von zwei Zeilen an. wie/AFP

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