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Bundesgerichtshof: Prozess um Feuertod von Oury Jalloh wird neu aufgerollt

Vor fünf Jahren starb der Asylbewerber Oury Jalloh auf einem Polizeirevier in Dessau. Er verbrannte, obwohl er gefesselt in einer Zelle war. Zwei angeklagte Polizisten wurden im Dezember 2008 freigesprochen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil aufgehoben.

Der Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle wird erneut untersucht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden, das Urteil des Landgerichts Dessau aufgehoben und den Fall zwecks eines neuen Prozesses an das Landgericht Magdeburg verwiesen. Die Dessauer Richter hatten im Dezember 2008 zwei Polizisten von dem Vorwurf freigesprochen, mitschuldig am Tod des aus Sierra Leone stammenden Asylbewerbers zu sein.

Nach Auffassung des BGH weist dieses Urteil jedoch wesentliche Lücken in der Beweiswürdigung auf. So sei unerklärlich, dass der an eine Pritsche in der Polizeizelle gefesselte Asylbewerber seine Matratze selbst angezündet haben und dabei keine Schmerzen empfunden haben soll. "Dieser Sachverhalt muss neu aufgeklärt werden", sagte die Vorsitzende Richterin am BGH, Ingeborg Tepperwien. So wie die Sachlage beschrieben sei, sei sie nur schwer nachzuvollziehen. "Die Angehörigen haben das Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren", betonte sie.

Menschenrechtler reagierten auf das Urteil mit Freude und Erleichterung. "Ich bin sehr, sehr erleichtert", sagte Yonas Endrias, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, am Donnerstag in Karlsruhe. "Ich hätte die Richter umarmen können."

Die BGH-Richter hätten viele wichtige Fragen gestellt. Er habe Hoffnung, dass im neuen Verfahren deutlich mehr Umstände zu dem Tod Jallohs in der Dessauer Polizeizelle aufgeklärt werden könnten, sagte Endrias.

Schon während des ersten Verfahrens hatte der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff die Polizei in scharfen Worten für das Scheitern des Verfahrens mitverantwortlich gemacht und Beamten Falschaussagen vorgeworfen. Dennoch wurde sowohl der ehemalige Dienstgruppenleiter des Polizeireviers Dessau als auch ein mitangeklagter Kollege vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen freigesprochen.

Insbesondere dem 47-Jährigen Dienstgruppenleiter war vorgeworfen worden, zu spät auf den Feueralarm reagiert zu haben. Er soll das Alarmsignal des Rauchmelders zunächst mehrfach abgestellt und erst mit Verzögerung zu Jallohs Zelle geeilt sein.

Der 23-Jährige war genau vor fünf Jahren, am 7. Januar 2005, bei dem Brand im Polizeigewahrsam gestorben. Er war festgenommen worden, weil sich zwei Frauen von dem alkoholisierten Mann belästigt gefühlt hatten. Weil Jalloh sich den Beamten widersetzte, wurde er an die Matratze in der Gewahrsamzelle gefesselt, die später in Flammen aufging. 

Der Tod von Jalloh hatte in Deutschland und auch international für großes Aufsehen gesorgt und Proteste ausgelöst.

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa, AFP

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