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Heute will das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Beschneidung beschließen.

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Update

Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf: Muslime wollen Beschneidungsgesetz nachbessern

Eigentlich begrüßt der Zentralrat der Muslime den Gesetzentwurf zur Beschneidung, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. In einem Punkt aber sieht man noch Diskussionsbedarf: Bei der Frage nämlich, welche Rolle das "Kindeswohl" spielen soll.

Der Zentralrat der Muslime fordert Nachbesserungen des Entwurfs des Beschneidungsgesetzes, das am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen wurde. Der Vorsitzender des Zentralrates der Muslime, Aiman Mazyek, stellte am Mittwoch im Bayerischen Rundfunk den Begriff des „Kindeswohlvorbehalts“ in Frage. Dieser Punkt sollte noch diskutiert werden. „Die Eltern haben einen Erziehungsauftrag und den müssen sie natürlich auch erfüllen.“

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat den Kabinettsbeschluss zum Beschneidungsgesetz begrüßt. „Es ist ein guter Tag, der dazu beiträgt, dass wieder mehr Rechtssicherheit eintreten wird“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger am Mittwoch in Berlin. Künftig könnten Eltern im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht über eine Beschneidung ihres Kindes frei entscheiden. Jahrzehntelang sei dies unstreitig möglich gewesen, fügte sie hinzu.

Bereits Ende September hatte die Generalsekretärin des Zentralrates der Muslime, Nurhan Soykan, erklärt, die Anknüpfung an den Kindeswohlvorbehalt werde "sicherlich noch einer Konkretisierung bedürfen, inwieweit ein entgegenstehender Kindeswille Berücksichtigung findet". Insgesamt gehe der Gesetzentwurf aber in die völlig richtige Richtung, sagte der Vorsitzende Mazyek heute. Damit werde das „unmissverständliche Signal von Deutschland“ ausgehen, dass Juden und Muslime nicht kriminalisiert würden. Außerdem werde wieder Rechtssicherheit geschaffen.

Nach der Gesetzesvorlage des Justizministeriums soll eine Beschneidung von Jungen zulässig sein, wenn sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt und das Kindeswohl nicht gefährdet. Hintergrund ist ein Urteil des Kölner Landgerichts, das die rituelle Beschneidung eines Jungen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet hatte. Die Verbände der Juden und Muslime in Deutschland begrüßen die Initiative grundsätzlich, Kritik kommt dagegen von Kinderärzten, Kinderschutzpolitikern und beispielsweise auch der Deutschen Kinderhilfe.

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