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Polizisten begleiten hier abgelehnte Asylbewerber im November vergangenen Jahres auf dem Flughafen Leipzig-Halle zur Rückführung in ihr Herkunftsland. Wer sich der Abschiebung entzieht, kann zur Fahndung ausgeschrieben werden.

© Sebastian Willnow/dpa

Bundeskriminalamt: Mehr als 280.000 Ausländer zur Festnahme ausgeschrieben

Sie sollen abgeschoben werden - und sind untergetaucht. Deutlich mehr Ausländer als noch im Vorjahr stehen auf der Fahndungsliste der Polizei.

Laut Bundeskriminalamt (BKA) waren zum 1. September dieses Jahres 284.158 Ausländer im Polizei-Fahndungssystem „Inpol“ zur Festnahme ausgeschrieben, weil sie abgeschoben werden sollen. Das sei eine Steigerung von rund 140 Prozent gegenüber dem Vorjahr, berichtet hr-info am Freitag. Grundlage für die Fahndungen sei das Aufenthaltsgesetz. Ein Ausländer kann demnach zur Fahndung ausgeschrieben werden, wenn er für die Behörden nicht auffindbar ist und er das Land verlassen muss.

Eine BKA-Sprecherin wies darauf hin, dass ein Teil der gesuchten Ausländer bereits abgeschoben worden sei. In solchen Fällen werde eine Fahndung ins Fahndungssystem eingegeben, damit die Behörden bei einer illegalen Wiedereinreise des Gesuchten sofort reagieren könnten. Wie viele der Gesuchten das betrifft, konnte das BKA dem Sender nach nicht sagen.

Experten mehrerer Ausländerbehörden äußerten auf hr-Nachfrage die Vermutung, dass ein erheblicher der Teil der Gesuchten untergetauchte Flüchtlinge sind, die sich ihrer Abschiebung entziehen wollen. Weder Bundeskriminalamt noch Bundesinnenministerium haben nach eigenen Angaben Erkenntnisse, wie viele Menschen derzeit illegal in Deutschland leben. (KNA)

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