zum Hauptinhalt

Bundespräsident: Sold oder kein Sold?

Über Christian Wulffs künftige Versorgung müsste letztlich Horst Seehofer entscheiden – oder Joachim Gauck. Denn der Ehrensold des Staatsoberhaupts ist Sache des Bundespräsidialamtes.

Drei Fragen zum Amt des Bundespräsidenten stellen sich mit der Affäre Wulff: Wie kommt der Präsident ins Amt, wie wird man ihn gegebenenfalls wieder los, unter welchen Umständen soll er seinen Ehrensold bekommen?

Die aktuell nächstliegende Frage ist die nach der Versorgung von Christian Wulff. Nach dem Gesetz bekommt das Staatsoberhaupt nach Amtsende lebenslang eine Zahlung in Höhe der Amtsbezüge – das sind derzeit 199 000 Euro im Jahr. Kommt das Ende vorzeitig wie im Fall des früheren Ministerpräsidenten von Niedersachsen, dann erfolgt diese Zahlung nach dem Gesetz nur, wenn der Rücktritt „politische oder gesundheitliche Gründe“ hat. Persönliche Gründe zählen nicht. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bezeichnet als politische Gründe solche, die nicht im „privaten Verhalten“ des Präsidenten liegen und „unmittelbar mit der Ausübung des Amtes zusammenhängen“. Aber war Wulffs Rücktritt nun persönlich (weil es um private Verfehlungen ging) oder politisch (weil er unmittelbar Schaden vom Amt fernhalten wollte)? Juristen sind geteilter Meinung.

In der Politik überwiegt Nachsicht. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles sagt, Wulff solle den Ehrensold „von mir aus bekommen“. CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe hält das für ganz selbstverständlich. Die Bundesregierung immerhin verweist darauf, dass nicht sie, sondern das Präsidialamt über die Gewährung des Ehrensolds zu entscheiden hat. Nach der einschlägigen Verordnung ist man im Schloss Bellevue selbst für „die erstmalige Berechnung und Festsetzung des Ehrensolds“ zuständig. Das aber hieße: Letztlich müsste das amtierende Staatsoberhaupt Horst Seehofer über Wulffs künftiges Einkommen entscheiden, nach dem 18. März dann der als Nachfolger auserkorene Joachim Gauck.

Möglicherweise ist das Ehrensold-Problem eine reine Zeitfrage. Denn sollte Wulff aus dem laufenden Ermittlungsverfahren ungeschoren herauskommen, dürfte der Zahlung des Ehrensolds nichts entgegenstehen. Käme es aber zu einem Strafbefehl oder zu einer Verurteilung, sähe die Situation wohl etwas anders aus. Dann wäre Wulff gefragt, ob er verzichtet. Nach einer Emnid-Umfrage für „Bild am Sonntag“ meinen 78 Prozent der Bürger, dass er jetzt schon verzichten solle.

Das Problem, wie ein Staatsoberhaupt mit Verfehlungen aus dem Amt genommen werden kann, wenn es nicht von selber geht, hat indirekt Wulffs Vorgänger Roman Herzog aufgeworfen. Ihn hat die Diskrepanz umgetrieben, dass bei einem schweren Verbrechen nur das Bundesverfassungsgericht den Präsidenten des Amtes entheben kann, bei einem „vergleichsweise leichten Vergehen“ könne aber „ein Staatsanwalt aus Hannover kommen“, wie er der „Heilbronner Stimme“ sagte. Herzog ist der Meinung, das Grundgesetz habe einen Strukturfehler. Die Verfassung müsse so geändert werden, dass die Bundesversammlung (also das Wahlgremium) einen Präsidenten auch wieder abwählen müsste. Bisher können Bundestag oder Bundesrat das Staatsoberhaupt wegen „vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes“ in Karlsruhe anklagen. Der Antrag dafür braucht nur die Stimmen eines Viertels der Mitglieder von Bundestag oder Bundesrat, der Beschluss zur Anklage aber bedarf einer Zweidrittelmehrheit. Freilich müsste auch vor einer Abwahl durch die Bundesversammlung ein klarer Verstoß des Staatsoberhaupts gegen Recht und Gesetz vorliegen, und auch hier wäre zunächst wohl ein Gericht gefragt.

Bleibt die Frage nach der Wahl. Die ist nach der Verfassung Sache der Bundesversammlung, also der Abgeordneten des Bundestags und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, welche die Landtage bestimmen. Die Mitglieder der Bundesversammlung können frei entscheiden. Im Fall Joachim Gaucks ist die Wahl praktisch aber schon vorweggenommen durch den Fünfparteienbeschluss vom Sonntag. Die Kür der Kandidaten durch die Parteiführungen hat immer wieder Missfallen erregt. Wulffs Vorgänger Horst Köhler liebäugelte mit der Idee einer Direktwahl durch das Volk. Damit würde das relativ machtlose Amt natürlich deutlich aufgewertet. Freilich wäre auch eine Direktwahl letztlich nichts anderes als die Auswahl zwischen verschiedenen Kandidaten der Parteien oder der politischen Lager. Allenfalls wäre vorstellbar, dass sich eine Art Bürgerbewegung hinter einem oder einer „Unabhängigen“ versammelt. Aber dafür wäre eine Organisationsmacht nötig, die der der Parteien nahekäme.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false