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Bundespräsident und Sarrazin: Staatsrechtler spricht von "schwerem Fehler"

Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hält das Vorgehen von Christian Wulff im Fall Thilo Sarrazin für einen "schweren Fehler".

Für den Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim ist der Vorgang um Thilo Sarrazin rechtlich nicht zu beanstanden, „politisch ist aber ein immenser Schaden entstanden“. Bundespräsident Christian Wulff habe „schwere Fehler“ gemacht. Vor allem, „dass er die Bundesbank kaum verschleiert aufforderte, die Entlassung Sarrazins zu beantragen. Damit hat er sich präjudiziert und den Eindruck der Befangenheit erweckt“. Dass dieser Fehler der Vorfestlegung einem politisch so erfahrenen Mann wie Wulff passiere, sei schon erstaunlich. „Vielleicht hat er sich dazu aus bloßer Gefolgschaft zu Angela Merkel, die ihn zum Bundespräsidenten gemacht hatte, verleiten lassen“, sagte von Arnim. „Als das Kind bereits in den Brunnen gefallen schien, hat Wulff aber geradezu machiavellistisch gehandelt und den gordischen Knoten durchgehauen – zulasten allerdings der Bundesbank.“

Es sei schon ungewöhnlich, dass sich ein Bundespräsident derart in einer solchen Angelegenheit engagiere. Dadurch entstehe der Eindruck, als schwimme die Bundesbank im Kielwasser der Politik. Blamiert sei sie auch deshalb, weil sie zweimal ihre Meinung habe ändern müssen. „Erst hat sie das Buch Sarrazins zu seiner Privatangelegenheit erklärt, dann äußerten sich Angela Merkel und Christian Wulff, woraufhin die Bank einen Entlassungsantrag gestellt hat. Anschließend die zweite Kehrtwendung: Die Bank einigt sich mit Sarrazin auf dessen Rücktritt, muss aber die Begründung für den Entlassungsantrag wieder zurückziehen. Und jedes Mal scheint sie nur zu vollziehen, was die Politik vorgegeben hat – erst Angela Merkel, dann Christian Wulff.“

Von Christian Tretbar

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