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Bundesrat: Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz abgelehnt

"Kinderrechte gehören ins Grundgesetz", hatte die SPD gefordert. Diesen Antrag hat der Bundesrat am Freitag jedoch abgelehnt. Insbesondere die Union spricht sich dagegen aus.

Ein entsprechender Vorschlag der SPD-regierten Länder Bremen und Rheinland-Pfalz fand am Freitag keine Mehrheit. "Kinderrechte gehören in den Mittelpunkt allen Handelns von Staat und Gesellschaft", begründete Bremens Regierungschef Jens Böhrnsen (SPD) den Vorstoß.

Auch im Bundestag gibt es bislang keine Mehrheit dafür, Grundrechte von Kindern in der Verfassung festzuschreiben. Vor allem die Union ist dagegen. In neun Landesverfassungen sind Kinderrechte bereits verankert. Das Bundesverfassungsgericht hatte im April in einem Grundsatzurteil festgehalten, dass Kinder Träger von Grundrechten sind und Eltern ihr Handeln am Wohl der Kinder ausrichten müssen. (sba/dpa)

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