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Politik: Bundesrat billigt verschärftes Versammlungsrecht

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat das verschärfte Versammlungs- und Strafrecht mit großer Mehrheit gebilligt. Das neue Recht kann damit bereits am 8. Mai angewandt werden, wenn die NPD zum 60. Jahrestag des Kriegsendes in Berlin demonstrieren will.

Berlin (18.03.2005, 13:54 Uhr) - Die verschärften Gesetze richten sich grundsätzlich gegen Aufmärsche von Neonazis. Künftig können Versammlungen an historisch bedeutenden Gedenkstätten - etwa in ehemaligen Konzentrationslagern - verboten werden, wenn die Würde von Nazi-Opfern Beeinträchtigt wird. Ausdrücklich im Gesetz genannt ist das Holocaust-Mahnmal in Berlin- Mitte. Die Länder können weitere zu schützende Orte per Gesetz bestimmen.

Bevor das Gesetz endgültig in Kraft treten kann, muss es noch von Bundespräsident Horst Köhler geprüft und unterschrieben werden. In der Länderkammer gab es am Freitag wie schon eine Woche zuvor im Bundestag eine breite Mehrheit für den zwischen Rot-Grün und Union ausgehandelten Kompromiss.

Verfassungsrechtliche Bedenken hatte nur die FDP. Die Liberalen halten die Gesetzesverschärfungen für überflüssig. Sie erwarten Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, die dann nach ihrer Auffassung «eine sehr große Chance auf Erfolg» hätten.

Ob die Verschärfung die gewünschte Wirkung hat, ist umstritten. Bayern räumte bereits im Bundestag Schwachpunkte ein. So seien für die Länder «historisch bedeutsame Orte» schwierig zu interpretieren. Das Bundesland ist besonders betroffen durch die jährlichen Neonazi- Aufmärsche in Wunsiedel. Dort ist der Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß begraben.

Im Strafgesetz wird der Volksverhetzungsparagraf 130 erweitert. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren kann belegt werden, wer die Würde der Nazi-Opfer dadurch stört, dass er die NS-Gewaltherrschaft «billigt, verherrlicht oder rechtfertigt». (tso)

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