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Politik: Bundesrat gegen bundesweite Mindestlöhne

Berlin - Der Bundesrat hat am Freitag die Erweiterung des Entsendegesetzes auf die Briefzusteller in einer ersten Stellungnahme gebilligt, aber Anträge von Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz zur Einführung eines allgemeinen bundesweiten Mindestlohns abgelehnt. Mit der Billigung des Entsendegesetzes – gegen ursprüngliche Bedenken in einigen Ländern mit FDP-Regierungsbeteiligung – ist der Weg praktisch frei für einen Mindestlohn in der Postbranche, den die Konkurrenten der Deutschen Post AG ablehnen.

Berlin - Der Bundesrat hat am Freitag die Erweiterung des Entsendegesetzes auf die Briefzusteller in einer ersten Stellungnahme gebilligt, aber Anträge von Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz zur Einführung eines allgemeinen bundesweiten Mindestlohns abgelehnt. Mit der Billigung des Entsendegesetzes – gegen ursprüngliche Bedenken in einigen Ländern mit FDP-Regierungsbeteiligung – ist der Weg praktisch frei für einen Mindestlohn in der Postbranche, den die Konkurrenten der Deutschen Post AG ablehnen.

Im Streit um die Finanzierung der nächsten Volkszählung im Jahr 2011 sucht der Bundesrat den Konflikt mit der Bundesregierung. Mit deutlicher Mehrheit rief die Länderkammer den Vermittlungsausschuss an – es ist erst das zweite Mal in der Amtszeit der großen Koalition. Bislang müssten die Länder gut drei Viertel der Kosten von 176 Millionen Euro übernehmen, sie wollen aber nur die Hälfte zahlen.

Zwei rechtspolitische Länderanträge zielen auf Reformen in der Justiz. Ein Gesetzentwurf von Niedersachsen und Hessen sieht vor, dass auch Opfer einer schweren Körperverletzung, eines erpresserischen Menschenraubs und einer Geiselnahme einen kostenfreien Anwalt in Anspruch nehmen können. Dadurch soll ihnen das finanzielle Risiko genommen werden, wenn sie als Nebenkläger auftreten. Nordrhein-Westfalen will erreichen, dass Freigesprochene wegen einer Tat nochmals angeklagt werden können, wenn nachträgliche Beweismittel auf ihre Schuld deuten. Hintergrund ist ein Fall in NRW: Dort musste 1993 ein Mann wegen Mangels an Beweisen freigesprochen werden, der im Verdacht stand, eine Angestellte einer Videothek ermordet zu haben. 2004 konnten jedoch Hautspuren durch eine Genanalyse dem Verdächtigen zugeordnet werden. Diese Möglichkeit hatte 1993 noch nicht bestanden. Nach derzeitiger Rechtslage können Freigesprochene wegen der derselben Tat nicht wieder angeklagt werden.

Turnusgemäß wurde der Hamburger Bürgermeister Ole von Beust (CDU) zum Bundesratspräsidenten gewählt. afk

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