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Politik: Bundesrat lehnt Klinikpauschale ab

Ein wesentlicher Teil des Sparpakets von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ist am Freitag im Bundesrat gescheitert: Die Länderkammer lehnte das geplante neue Vergütungssystem für Krankenhäuser ab, nach dem die Leistungen für Patienten nur noch nach einer auf die Art der Behandlung bezogenen Pauschale beglichen werden und nicht mehr nach der Aufenthaltsdauer des Kranken. Jede Operation würde dann bundesweit mit dem gleichen Satz abgerechnet, unabhängig von Verlauf und Dauer der klinischen Behandlung.

Ein wesentlicher Teil des Sparpakets von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ist am Freitag im Bundesrat gescheitert: Die Länderkammer lehnte das geplante neue Vergütungssystem für Krankenhäuser ab, nach dem die Leistungen für Patienten nur noch nach einer auf die Art der Behandlung bezogenen Pauschale beglichen werden und nicht mehr nach der Aufenthaltsdauer des Kranken. Jede Operation würde dann bundesweit mit dem gleichen Satz abgerechnet, unabhängig von Verlauf und Dauer der klinischen Behandlung. Die bayerische Sozialministerin Christa Stewens (CSU) lehnte das Gesetz ab, weil es einen "Systemwechsel" mit sich bringe.

Die Bundesregierung will nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um das so genannte Fallpauschalengesetz doch noch zu retten. Die Krankenkassen erhoffen sich von dem Gesetz erhebliche Einsparungen. Krankenhausbetreiber und Ärzte befürchten dagegen, dass wegen der mit dem Gesetz angestrebten Verkürzung der Klinikaufenthalte die Qualität der Patientenbehandlung leiden könnte.

Dagegen billigte der Bundesrat den Teil des Sparpakets, mit dem die Ausgaben für Arzneimittel begrenzt werden sollen. Demnach sollen Ärzte künftig in der Regel nur noch einen Wirkstoff verschreiben, nicht mehr ein bestimmtes Medikament. Der Apotheker soll dann dem Patienten eine der fünf billigsten Arzneien der jeweiligen Wirkstoffgruppe aussuchen. Die Ärzte haben aber weiterhin das Recht, ein bestimmtes Medikament zu verschreiben, wenn sie dies für begründet halten. Dieses Gesetz soll die Kassen um bis zu 1,3 Milliarden Euro im Jahr entlasten.

afk

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