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Vaterschaftstest

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Bundesrat: Mehr Rechte für Väter

Zweifelnde Väter können künftig leichter ihre Vaterschaft klären lassen. Nach der neuen Regelung müssen sich nicht mehr alle Beteiligten einverstanden erklären - das neue Gesetz räumt Vater, Mutter und Kind gegenüber den jeweils anderen beiden Familienmitgliedern nun ausdrücklich einen Anspruch auf Klärung der Abstammung ein. Heimliche Tests bleiben jedoch weiterhin ohne rechtliche Bindung.

Männer können künftig leichter eine Vaterschaft überprüfen lassen. Der Bundesrat billigte am Freitag ohne Aussprache das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Klärung der Vaterschaft. Heimliche Gentests bleiben zwar weiterhin ohne rechtliche Wirkung. Aber bei Zweifeln an der Vaterschaft kann die Abstammung eines Kindes jetzt einfach auf legalem Weg überprüft werden.

Das neue Gesetz räumt Vater, Mutter und Kind gegenüber den jeweils anderen beiden Familienmitgliedern nun ausdrücklich einen Anspruch auf Klärung der Abstammung ein. Bislang war dies nur möglich, wenn alle Betroffenen zustimmten. Sperrt sich ein Betroffener, kann das Familiengericht die Zustimmung ersetzen.

Anders als nach dem alten Recht kann jetzt ein Vater die Abstammung eines Kindes klären lassen, ohne dass er sich von vornherein von dem Kind lossagen muss. Bisher blieb einem zweifelnden Vater nur der Weg über eine so genannte Anfechtungsklage. Diese hatte im Erfolgsfall zwingend zur Folge, dass das Kind seinen Unterhaltsanspruch und der Vater sein Sorgerecht verlor.

Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber im vergangenen Jahr aufgegeben, Vätern einen einfachen Weg zu eröffnen, Zweifel an ihrer biologischen Vaterschaft zu überprüfen. Zum Schutz des Kindes hat der Bundestag allerdings eine Härtefallregelung eingebaut. So kann in Ausnahmefällen die Überprüfung der Abstammung zumindest ausgesetzt werden - etwa bei einem pubertierenden Kind, das unter Magersucht leidet und vor der psychischen Belastung eines solchen Vaterschaftstests geschützt werden soll. (nim/AFP/dpa)

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