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Politik: Bundesrat stimmt der Neuregelung des Schlechtwettergeldes und der Anhebung der Beamtenbesoldung zu

Der Bundesrat hat die Neuregelung des Schlechtwettergeldes und die Anhebung der Beamtenbesoldung gebilligt. Beide Gesetze können damit in Kraft treten.

Der Bundesrat hat die Neuregelung des Schlechtwettergeldes und die Anhebung der Beamtenbesoldung gebilligt. Beide Gesetze können damit in Kraft treten. Bayern scheiterte am Freitag in der Länderkammer in Bonn mit der Forderung, neue Strafmöglichkeiten wie ein Fahrverbot auch bei allgemeinen Delikten einzuführen. Der neue Bundesratspräsident, der sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf, warb in seiner Antrittsrede für mehr Wettbewerb unter den Ländern, solange die bundesstaatliche Einheit nicht gefährdet werde.

Die Länder ließen die auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften und der Bundesregierung beruhende neue Schlechtwettergeldregelung ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses passieren. Sie gilt rückwirkend ab 1. November und soll die Neigung der Unternehmen verringern, Bauarbeiter im Winter zu entlassen. Demnach wird der Pflichtbeitrag der Arbeitnehmer zum Ausgleich witterungsbedingter Ausfallstunden in der Schlechtwetterzeit von bisher 50 auf 30 Stunden reduziert. Von der 31. bis 100. Ausfallstunde wird ein Winterausfallgeld aus der arbeitgeberfinanzierten Winterbau-Umlage gezahlt. In dieser Zeit werden dem Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung vollständig aus der Winterbau-Umlage erstattet. Das Winterausfallgeld ab der 101. Ausfallstunde zahlt die Bundesanstalt für Arbeit. Sie muss dafür Mittel von 55 Millionen Mark im Jahr bereitstellen.

Der Bundesrat billigte auch die Anhebung der Beamtenbesoldung um 2,9 Prozent rückwirkend zum 1. Juni, für höhere Besoldungsgruppen, aber erst zum 1. Januar 2000. Keine Mehrheit fand der Vorstoß Bayerns, das Jugendstrafrecht zu verschärfen sowie Fahrverbote und eine Meldepflicht als neue Sanktion beispielsweise für jugendliche Gewalttäter einzuführen.

In der Länderkammer wird ferner ein Antrag Berlins für ein Zweites Eigentumsfristengesetz abgestimmt. Mit einer Gesetzesinitiative will der Bundesrat verhindern, dass bestimmte Rechtsansprüche auf Grundstücke in den neuen Ländern verfallen. Die Länderkammer stimmte am Freitag einem entsprechenden Antrag Berlins zu und stufte ihn als eilbedürftig ein. Der Gesetzentwurf wird jetzt der Bundesregierung zur Gegenäußerung zugeleitet und anschließend in den Bundestag eingebracht.

Biedenkopf plädierte in seiner Antrittsrede für mehr Selbstständigkeit der Bundesländer. Gerade die bewährte föderalistische Ordnung Deutschlands erlaube einen Wettbewerb der Ideen, um neue Antworten auf die gesellschaftlichen Herausforderungen zu erproben. Der turnusmäßig für ein Jahr an die Spitze der Länderkammer gewählte Biedenkopf beklagte wachsenden Kompetenzwirrwarr zwischen Bund, Ländern und der EU. Er kritisierte, dass die "wohlfahrtsstaatliche Ordnung" der Bundesrepublik über ein vernünftige Maß hinaus ausgedehnt sei und Züge der Bevormundung annehme. Die Forderung nach Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse führe zur Überregulierung. "Die Wohlfahrt Deutschlands hängt von der Fähigkeit ab, sich durch Innovation zu entwickeln", sagte er. Kartelle seien das Gegenteil von innovativen Strukturen.

Kanzleramtschef Frank-Walter Steinmeier wies auf die wegen der Änderung der politischen Mehrheiten gewachsene Bedeutung der Länderkammer hin. Er appellierte an die Länder, bei den nötigen Reformen wie der Haushaltsanierung und der Reform der Krankenversicherung konstruktiv mitzuwirken.

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