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Waffenrecht

© dpa

Bundesrat: Waffenattrappen in der Öffentlichkeit verboten

Messer, Pistolenattrappen und Softair-Waffen sind in der Öffentlichkeit künftig tabu. Wer dennoch damit erwischt wird, muss zahlen - bis zu 10.000 Euro. Der Bundesrat billigte heute das verschärfte Waffenrecht. Außerdem wird auch der Waffenbesitz für Sportschützen eingeschränkt.

Täuschend echt aussehende Kopien von Waffen und gefährliche Messer dürfen nicht mehr in der Öffentlichkeit getragen werden. Der Bundesrat billigte am Freitag das vom Bundestag erneut verschärfte Waffengesetz. Das Verbot betrifft so genannte Anscheinswaffen. Von diesen leicht erhältlichen Waffenimitaten gibt es nach Schätzungen mehrere Millionen. In Notwehrsituation können Polizisten diese Attrappen oft nicht von echten Schusswaffen unterscheiden.

Das Verbot bezieht auch die meisten der so genannten Softair-Waffen ein. Das sind Nachbauten von Waffen, bei denen mit Druckgas Plastikkugeln verschossen werden und die häufig bei Kampfspielen eingesetzt werden. Auch Einhandmesser sowie Messer mit einer feststehenden, mindestens zwölf Zentimeter langen Klinge dürfen künftig nicht mehr mitgeführt werden. Ausnahmen gelten für das "Führen von Messern bei berechtigtem Interesse", also zur Sport- oder Berufsausübung, zur Brauchtumspflege oder zu einem allgemein anerkannten Zweck. Nach der Gesetzesänderung dürfen diese Waffen nur noch in geschlossenen Behältnissen transportiert werden. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro bestraft werden.

Die Gesetzesänderung sieht ferner ein Blockadesystem für geerbte Waffen vor. Ab dem 1. April 2008 dürfen Erben, die kein eigenes Bedürfnis wie Jäger oder Sportschützen nachweisen können, hinterlassene Waffen nur dann behalten, wenn diese mit einem technischen Blockiersystem gesichert sind.

In einem Entschließungsantrag forderte der Bundesrat eine weitere Verschärfung. Vor dem Hintergrund des Amoklaufs eines Erfurter Gymnasiasten im Jahr 2002 setzt sich die Länderkammer dafür ein, den Waffenbesitz von Sportschützen zu erschweren und auf die tatsächliche Nutzung einzuschränken. Derzeit können Sportschützen bis zu 40 Waffen kaufen. (nim/dpa/ddp)

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