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Politik: Bundesrats-Entscheidung: Was eine Krise ist

Was sich die Politiker der großen Parteien am Freitag im Bundesrat geleistet haben, war fatal. Fatal - als Zeichen ihres Unvermögens, sich im demokratischen Sinn über Wichtigstes zu einigen.

Was sich die Politiker der großen Parteien am Freitag im Bundesrat geleistet haben, war fatal. Fatal - als Zeichen ihres Unvermögens, sich im demokratischen Sinn über Wichtigstes zu einigen. Fatal - als womöglich gescheiterter Versuch, ein Gesetz zu modernisieren, das in seiner aktuellen Form eine Zumutung ist. Fatal wohl auch für die Bundesregierung, die in herrischer Manier ein Prestige-Vorhaben durch die Länderkammer prügelt und sich die Mehrheit dafür rücksichtslos zusammentrickst. Fatal ist dies für alle und alles - nur nicht für die Verfassung.

Zum Thema Online Spezial: Streit um die Zuwanderung Das große Wort vom Verfassungsbruch und ihrer Krise taugt nur für den politischen Schlagabtausch. Tatsächlich ist das Grundgesetz wohlauf und von einer Krise weit entfernt. Klaus Wowereit hat die Stimme Manfred Stolpes als Stimme Brandenburgs gewertet, trotz des Widerspruchs von Jörg Schönbohm und trotz einer klaren Bestimmung im Grundgesetz, die ein einheitliches Votum verlangt. Viel spricht dafür, dass dies falsch war. Denn das Grundgesetz sieht den Fall vor, dass sich ein Land im Bundesrat unentschieden äußert. Dann ist die Stimme ungültig. Wer in diesem Punkt anderer Auffassung ist, deutet die Kammer zu einem besseren Landesfürstenrat um, in dem Delegierte ausschließlich für ihren Ministerpräsidenten zu sprechen haben. Ob dies der Zweck des Gremiums ist, darüber kann man streiten. Dass Abstimmungen jedoch meist genau nach diesem Muster verlaufen, steht außer Frage. Wowereit hat somit den Alltag zum Prinzip zu erhoben. Das ist ein Kniff, ein schmutziger vielleicht, aber Juristen haben ein schönes Wort dafür: Es ist vertretbar.

Es geht um Formelles, um das rechtsgültige Zustandekommen eines Bundesgesetzes. Die Verfassung kann in tiefere Krisen stürzen als in solchen Fragen. Auf mögliche Fehler hierbei ist das demokratische System bestens vorbereitet. Wenn der Bundespräsident überhaupt eine inhaltliche Aufgabe in dem ganzen Verfahren hat, dann die, Gesetze genau daraufhin zu überprüfen. Er ist damit keineswegs überfordert. Es ist sein Job. Er wird dies ernsthaft und jenseits von Partei-Interessen tun, wie es seines Amtes ist. Sollten Beteiligte damit nicht zufrieden sein, bleibt ihnen der Gang zum Gericht.

Prominente Verfassungsrechtler übertreffen sich nun darin, die Regierung zu brandmarken oder ihr Rechtstreue zu attestieren, zumeist je nach politischer Coleur. Aber die Berufung auf wissenschaftliche Autoritäten allein bringt ebenso wenig wie die Berufung auf angebliche Präzedenzfälle. Die wahren Autoritäten in dieser Sache schweigen noch. Einen Präzedenzfall gibt es erst, wenn das Verfassungsgericht angerufen wird. Und wer von herrschenden Meinungen spricht: Der führende deutsche, Tausende Seiten starke Grundgesetzkommentar widmet diesem Spezialthema gerade mal ein paar Sätze.

Die Verfassungskrise gibt es, nur woanders. Sie liegt darin, dass reformorientierte Politik in Deutschland bei verschiedenen Mehrheiten in Bundesrat und Bundestag praktisch unmöglich geworden ist, vor allem in den langen Wahlkampfzeiten. Und Grund sich zu empören, den gibt es auch: Dass die Ausländer, dass wir mit dem alten Gesetz wohl werden weiterleben müssen.

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