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Politik: Bundesrichter sehen bei Kaplan-Gruppe keine Terror-Gefahr

Vom Verband des Kölner Islamisten-Führers Metin Kaplan geht nach Ansicht des Bundesgerichtshof (BGH) keine Terrorismus-Gefahr aus. Die Richter lehnten nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" vor zwei Wochen einen Antrag des Generalbundesanwalts ab, der Telefonrechnungen des so genannten hessischen Gebiets-Emirs der Organisation beschlagnahmen wollte.

Vom Verband des Kölner Islamisten-Führers Metin Kaplan geht nach Ansicht des Bundesgerichtshof (BGH) keine Terrorismus-Gefahr aus. Die Richter lehnten nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" vor zwei Wochen einen Antrag des Generalbundesanwalts ab, der Telefonrechnungen des so genannten hessischen Gebiets-Emirs der Organisation beschlagnahmen wollte. Der mittlerweile untergetauchte, türkischstämmige Deutsche soll Kontakte zu islamistischen Gruppen im Ausland aufgebaut haben. In der vom "Spiegel" zitierten Begründung des BGH heißt es, es gebe keine Belege dafür, "dass sich innerhalb des Kaplan-Verbandes im Inland eine terroristische Vereinigung herausgebildet" habe.

Zum Thema Dokumentation: Kampf gegen Terror Fotos: Osama Bin Laden, Krieg in Afghanistan Von den Telefonrechnungen habe sich der Generalbundesanwalt Aufschluss über Verbindungen des Kaplan-Anhängers mit "terroristischen Netzwerken" erhofft, schreibt das Blatt weiter. Das Beweismaterial sei bei einer Durchsuchung einer Hanauer Wohnung des hessischen Islamisten gefunden worden. Dabei handele es sich unter anderem um Fotos und Plakate, die bewaffnete Männer in Afghanistan zeigen. Die Hanauer Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ein.

Könnte diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch Auswirkungen auf das geltende Verbot der Kaplan-Gruppe haben? Das hält Wolfgang Bosbach für unwahrscheinlich. Der Innenexperte der Union verwies im Gespräch mit dem Tagesspiegel darauf, dass es bei dem nun abgelehnten Antrag des Generalbundesanwalts um strafrechtliche Ermittlungen gehe. Das Verbot der Kaplan-Gruppe stütze sich dagegen inhaltlich auf das vor einiger Zeit geänderte Vereinsgesetz. Auf Betreiben von Innenminister Otto Schily war im Herbst das Religionsprivileg gestrichen worden. Auf dieser Grundlage wurde dann Mitte Dezember 2001 der "Kalifatsstaat" verboten. Islamistenführer Metin Kaplan hat gegen diese Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht Anfang Februar Klage eingereicht.

Bosbach betonte mit Blick auf die BGH-Entscheidung, dass "verfassungsfeindlich" nicht gleichbedeutend mit "terroristisch" sei. Der Vize-Fraktionsvorsitzende der Union verglich das mit der PDS. "Auch dort gibt es Teile, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das heißt aber nicht, sie stehen unter Terrorismusverdacht."

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