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Bundessozialgericht: Praxisgebühr ist rechtens

Die Praxisgebühr von zehn Euro muss weiterhin von gesetzlich Versicherten gezahlt werden. Sie verstößt nach Auffassung des Bundessozialgerichts nicht gegen das Grundgesetz.

Die bei jedem ersten Arztbesuch im Quartal von gesetzlich Versicherten zu entrichtenden zehn Euro seien mit dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung vereinbar. So urteilten die höchsten Sozialrichter Deutschlands in Kassel. Geklagt hatte ein heute 64 Jahre alter Mann aus der Nähe von Erlangen, unterstützt vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Der DGB will den Fall nun aller Wahrscheinlichkeit nach vor das Bundesverfassungsgericht bringen.

Die Gründe des Klägers, der eine Benachteiligung von Arbeitnehmern, Kranken und gesetzlich Versicherten gesehen hatte, seien nicht von der Hand zu weisen, hieß es in der Urteilsbegründung. Es handele sich aber nicht um Verstöße gegen die Verfassung, sagte der Senatsvorsitzende Ulrich Hambüchen. "Das hebt das Solidarprinzip leicht aus den Angeln, aber der Gesetzgeber darf das zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung."

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) begrüßte das Urteil: "Ich habe nie daran gezweifelt, dass sie rechtens ist", sagte sie am Rande der Gesundheitsministerkonferenz der Länder in Erfurt. Im Gegensatz zu anderen Ländern, wo Patienten bei jedem Arztbesuch zuzahlen müssten, sei die Praxisgebühr moderat und sozial ausgewogen. Deshalb werde die Regelung beibehalten. "Wir planen keine Erhöhung, aber auch keine Rücknahme."

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach verlangte dagegen die Abschaffung der Praxisgebühr. Für einkommensschwache Versicherte stelle die Gebühr eine starke Belastung dar. Gut verdienende freiwillig gesetzlich Versicherte zahlten ohnehin Spitzenbeiträge, während Privatpatienten keine Gebühr entrichten müssten, sagte Lauterbach dem Kölner Stadt-Anzeiger.

Bei der Einführung der Gebühr im Jahr 2004 hatte das Gesundheitsministerium auf jährliche Zusatzeinnahmen von 2,6 Milliarden Euro gehofft. 2005 waren es 1,62 Milliarden Euro. Seitdem ging die Summe zurück und betrug im vergangenen Jahr noch 1,52 Milliarden Euro. Rechnet man noch die Praxisgebühren hinzu, die die Patienten bei den Zahnärzten entrichteten (2008: 400 Millionen Euro), dann ergibt sich für das vergangene Jahr ein Gesamtbetrag von 1,923 Milliarden Euro. 2005 waren es noch knapp 100 Millionen Euro mehr.

ZEIT ONLINE, dpa

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