zum Hauptinhalt
Die Verschuldung wächst wieder.

© imago images/Steinach

Bundestag beschließt den Haushalt: Warum die Schuldenbremse eine kluge Sache ist

Bis zu 400 Milliarden Euro an neuen Krediten nimmt der Bund wegen der Coronakrise auf. Dass er einen Teil tilgen muss, wirkt disziplinierend. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Albert Funk

Am Freitag werden ordentlich Schulden gemacht. Bis zu 180 Milliarden Euro an neuen Krediten erlaubt der Bundeshaushalt für 2021, den der Bundestag mit den Stimmen der Koalition beschließen wird. Mehr als 200 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen hat sich die Regierung schon für 2020 genehmigen lassen.

So kann eine Neuverschuldung von insgesamt 400 Milliarden Euro zusammenkommen. Sie erhöht die Schuldenlast des Bundes erheblich. Ende 2019 lag sie noch bei etwa 1,2 Billionen Euro. Da darf man schon mal kurz Luft holen.

Die Coronakrise ist teuer. So wie die Finanzkrise schon teuer war. Damals wurde die Schuldenbremse ins Grundgesetz geschrieben. Samt der Ausnahmeregelung für außergewöhnliche Situationen, die in diesem und für das kommende Jahr aktiviert wurde und neue Kredite weit über das Maß hinaus erlaubt, das in normalen Zeiten gilt.

Nicht ausgesetzt ist die Tilgungsregel der Schuldenbremse – ein Teil der Milliardensumme muss tatsächlich zurückgezahlt werden. Ansonsten verschieben Staaten, auch die Bundesrepublik, ihre Schulden gern über eine permanente Refinanzierung praktisch auf Dauer in die Zukunft hinein. Durch Wirtschaftswachstum wird allenfalls die Schuldenquote geringer, also die Relation von Schuldenhöhe und Bruttoinlandsprodukt.

Nun sind Staatsschulden an sich kein süßes Gift, wie bisweilen gesagt wird. Sie können eine recht vernünftige Sache sein, wenn sie richtig verwendet werden – etwa für notwendige Investitionen in Infrastruktur. Oder aber, um bei drastischen Konjunktureinbrüchen gegenhalten zu können. So wie jetzt.

Ein süßes Gift?

Das eigentliche süße Gift, das sich seit einigen Jahren in die Welt geschlichen hat, ist der niedrige Zins. Er verführt zu höheren Schulden. Billige Kredite sind auch ein Argument für das Verändern oder gar Aufheben der Schuldenbremse. Um deren Zukunft wird es im kommenden Wahlkampf gehen. Manche wollen sie abschaffen oder so lockern, dass sie einen anderen Charakter bekommt – diese Meinungen reichen von der Linken bis zur SPD. Im Lager rechts der Mitte wird der Status quo zwar verteidigt, aber keineswegs so vehement wie früher.

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Je nach Koalition könnte die Schuldenbremse nach der Wahl also etwas anders ausgestaltet werden. Sie wird dann mutmaßlich mehr Schulden ermöglichen – was die Republik nicht ins Chaos stürzen wird. Aber Vorsicht ist geboten.

Der eigentliche Clou

Was daher nicht angetastet werden sollte, ist die Tilgungsregel. Sie ist der eigentliche Clou der Schuldenbremse, ihr vernünftiger Kern. Denn die Tilgungsregel, die man im Grundgesetz auch etwas konkreter fassen könnte als bisher, wirkt disziplinierend – eben über den Zwang zur Rückzahlung zumindest eines Teils der Ausnahmekredite.

Wie nötig Disziplinierung sein kann, sieht man gerade. Die Koalition hat sich vorsichtshalber einen Schuldenpuffer in Höhe von 35 Milliarden Euro in den Etat geschrieben – ein Leertitel, ohne konkrete Ausgabenplanung. Da könnte die Versuchung groß sein, das Geld wahlkampfwirksam rauszuhauen. Aber die Summe müsste eben getilgt werden. Das verengt den Spielraum in künftigen Etats, nicht exorbitant, aber doch spürbar. So ist also eine Abwägung nötig. Und die schafft Rechtfertigungsdruck. Die Schuldenbremse war, ist und bleibt alles in allem eine kluge Sache.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false