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Zwei Gramm schwere Goldbarren mit den Autogrammen der beiden AfD-Spitzenpolitiker, Frauke Petry (l) und Bernd Lucke, auf dem Bundesparteitag im Februar 2015. Die kleinen Goldbarren wurden zu je 50 Euro verkauft.

© Ingo Wagner/dpa

Bundestag beschließt neues Parteiengesetz: Aus für den Goldhandel der AfD

Am Donnerstagabend hat der Bundestag einem neuen Parteiengesetz zugestimmt. Das könnte die Alternative für Deutschland in Finanznöte bringen

Der Bundestag hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die die rechtspopulistische AfD in Finanznöte bringen könnte. Mit den Stimmen von Union und SPD legte das Parlament am Donnerstag fest, dass bei der staatlichen Teilfinanzierung von Parteien deren Einnahmen aus Unternehmertätigkeit nur noch in Höhe des positiven Saldos - also Überschusses - berücksichtigt werden. Das zielt auf den Handel der AfD mit Goldmünzen. AfD-Vizevorsitzende Beatrix von Storch hatte dem "Handelsblatt" gesagt, ihre Partei müsse wohl 1,7 Millionen Euro an den Staat zurückzahlen, wenn sie bis Jahresende nicht zwei Millionen Euro an Spenden mobilisiere. Im Wahljahr 2017 würden ihr weitere 1,7 Millionen Euro fehlen.

Teil der Neufassung der Parteienfinanzierung ist auch eine deutliche Anhebung der Beträge, die Parteien für jede gewonnene Stimme bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen vom Staat erhalten. Die seit 2002 nicht erhöhten Beträge werden nun um fast 20 Prozent angehoben.

Im Parteiengesetz ist festgelegt, dass das Gesamtvolumen staatlicher Zuwendungen an eine Partei die Summe ihrer selbst erwirtschafteten Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge, Spenden oder Unternehmertätigkeit nicht übersteigen darf. Dahinter steht der Gedanke, dass sich Parteien als Ausdruck ihrer gesellschaftlichen Verankerung zur Hälfte selbst finanzieren sollen.

Wegen zu geringer eigener Einnahmen konnte die AfD vor dem Goldhandel die staatlichen Fördermittel nicht voll ausschöpfen, die ihr auf Grundlage ihrer Wahlergebnisse zustünden. Die Partei war daher in den Handel mit Goldmünzen eingestiegen. Bisher konnte sie die Einnahmen daraus in voller Höhe ohne Abzug der Ausgaben für staatliche Zuschüsse geltend machen.

Die Grünen stimmten gegen den Gesetzentwurf. Die Linken enthielten sich. (Reuters)

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