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Die strikten Gegner der Präimplantationsdiagnostik (PID) wie auch die Befürworter einer Anwendung unter strengsten Auflagen wollen im Parlament um weitere Unterstützer für die verschiedenen Positionen werben.

© dpa

Bundestag: Ernste Debatte um Zulassung von Gentests an Embryonen

Konzentriert und ernst debattiert der Bundestag über eine ethisch heikle Frage: Dürfen Paare mit der Veranlagung, schwer kranke Kinder zu bekommen, nach künstlicher Befruchtung Gentests an Embryonen durchführen lassen?

In einer Bundestagsdebatte über Gentests an Embryonen aus dem Reagenzglas haben Befürworter und Gegner einer begrenzten Zulassung eindringlich für ihre Positionen geworben. Die Entscheidung in der ethisch heiklen Frage ist - ohne Fraktionszwang - für Juni geplant.

Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Ulrike Flach setzte sich am Donnerstag im Parlament für die Präimplantationsdiagnostik (PID) ein. "Es ist ein rechtlich sicherer, verlässlicher Weg für Familien in Not", sagte sie. Ein Verbot der PID würde die betroffene Frau per Gesetz zwingen, eine weitaus gefährlichere Maßnahme, nämlich den Schwangerschaftsabbruch, über sich ergehen zu lassen, sagte Flach. "Alles andere wäre eine Schwangerschaft auf Probe." Flach versicherte: "Sie (die PID) bleibt grundsätzlich verboten, aber es soll Ausnahmen geben." Diese sollten gelten, wenn bei Eltern eine hohe Wahrscheinlichkeit für schwere Erbkrankheiten vorliegt, die zu einer Tod- oder Fehlgeburt führt, oder für eine später ausbrechende schwere Erbkrankheit. "Es ist eine Entscheidung pro Kind genetisch belasteter Eltern." Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) plädierte für ein Verbot.

Der Wunsch nach einem gesunden Kind könne nicht das Lebensrecht eines Embryos überspielen. Ein Dammbruch drohe, wenn die Methode einmal zugelassen sei. Die Begehrlichkeit der Forschung nach befruchteten Eizellen sei groß. "Lassen Sie uns gemeinsam verhindern, dass Menschen zu Richtern werden über lebenswertes und unlebenswertes Leben." Die Grünen-Gesundheitspolitikerin und Verbotsanhängerin Birgitt Bender warnte vor der Auswahl "passender" Embryonen: "Worum es uns geht, ist diese Option auf Selektion." Der SPD-Forschungspolitiker René Röspel warb für eine "vermittelnde Position", wie er sagte, eine Zulassung in sehr engen Grenzen. "Wir stellen nicht die Frage: Darf ein Leben gelebt werden? Sondern wir stellen die Frage: Kann ein Leben gelebt werden." Nur Menschen mit klarer Veranlagung für eine Fehl- oder Totgeburt sollten die PID durchführen lassen dürfen. "Es ist nicht so, dass Abbrüche dadurch vermieden werden", mahnte die Grünen-Politikerin Priska Hinz, die ebenso für diesen Weg warb.

Derzeit darf PID nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom Juni 2010 angewandt werden. Zuvor war es allgemeine Auffassung, solche Gentests seien nicht erlaubt - auch wenn sie nicht im strengen deutschen Embryonenschutzgesetz von 1991 erwähnt werden.

Folgt man den Unterschriftenlisten der drei Entwürfe, so haben sich 178 der insgesamt 620 Abgeordneten noch auf keine Position festgelegt. Die meisten Unterstützer - insgesamt 215 - zählt bisher die Initiative zur Zulassung der Abgeordneten Ulrike Flach (FDP), Carola Reimann (SPD) und Peter Hintze (CDU). (dpa)

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