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Bundestag: Keine Missbilligung Jungs für Abschuss-Pläne

Der Bundestag hat es abgelehnt, die Aussagen von Verteidigungsminister Franz Josef Jung zum Abschuss gekaperter Flugzeuge ausdrücklich zu missbilligen. Das Parlament stimmte gegen einen entsprechenden FDP-Antrag.

In der namentlichen Abstimmung votierten 405 Abgeordnete gegen eine Missbilligung, 149 dafür, 6 enthielten sich der Stimme. Jung hatte sich mehrfach dafür ausgesprochen, ein von Terroristen entführtes Flugzeug im Notfall abschießen zu lassen.

Die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte, an die Unantastbarkeit der Menschenwürde seien alle Verfassungsorgane gebunden. Gegen Jungs Äußerungen gebe es nicht nur verfassungsrechtliche Bedenken - sie hätten auch große Verunsicherung in die Reihen der Soldaten getragen. Der CDU-Politiker Bernd Siebert warf der FDP hingegen "politischen Klamauk" vor.

Kritisch setzte sich der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Olaf Scholz, mit dem Jung-Vorschlag auseinander. Für den von Jung skizzierten Fall könne im Voraus keine abstrakte Regelung getroffen werden. Deshalb sei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts richtig gewesen. Weil die SPD aber wolle, dass Jung Verteidigungsminister bleibe, lehne seine Fraktion den Missbilligungsantrag ab. Für eine Missbilligung hatten sich auch die Grünen ausgesprochen.

"Auf dem Boden der Verfassung"

Jung hatte seine Haltung wiederholt bekräftigt. Der Minister begründete seine Haltung damit, dass der Staat nicht wehrlos sein dürfe. Im Zweifelsfall müssten Menschenleben gerettet werden. "Ich argumentiere auf dem Boden der Verfassung", sagte Jung. Nach dem Inhalt des FDP-Antrags missachtet der Minister sowohl die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie auch das geltende Verfassungsrecht. Nach Jungs Auffassung hat das oberste deutsche Gericht den Abschuss einer nur mit Terroristen besetzten Maschine im Extremfall bejaht. (mit dpa)

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