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Plenums des Bundestages. Wer darf reden? Wann? Und vor allem: wie lange?

© dpa

Bundestag: Linke lobt Kompromiss zu Oppositionsrechten

Die Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen haben eine Lösung gefunden, nach der die Opposition in den Plenardebatten länger reden darf, als ihr nach dem Wahlergebnis vom 22. September zusteht. Die Grünen waren trotzdem sauer. Die Linken-Politikerin Petra Sitte aber lobt jetzt den Kompromiss.

Von Matthias Meisner

Die Parlamentsgeschäftsführer im Bundestag haben vor zwei Tagen um die Rechte der Opposition hart verhandelt. Jetzt lobt die Petra Sitte, Parlamentsgeschäftsführerin der Linken, den gefundenen Kompromiss in zentralen Punkten. Dass Linke und Grüne als Oppositionsfraktionen in jeder Debatte zwei Minuten Redezeit mehr bekommen, als ihnen nach dem Wahlergebnis vom 22. September zugestanden hätte, sei eine „klare Verbesserung“ zu Gunsten der Opposition, sagte Sitte am Donnerstag dem Tagesspiegel. Bei einer 25-minütigen Debatte etwa dürften die Abgeordneten der beiden künftigen Oppositionsfraktionen demnach insgesamt je vier statt je zwei Minuten reden.

Die Grünen hatten dem Kompromiss als einzige Fraktion nicht zugestimmt. Union und SPD hätten nicht begriffen, „dass es hier nicht um Parteien-Proporz“, sondern um „einen lebendigen Austausch in Rede und Gegenrede“ gehe, kritisierte deren Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann.

Die Linken-Politikerin Sitte dagegen hob weitere Aspekte der Einigung mit den anderen Fraktionsgeschäftsführerin hervor. Demnach sollen die Tagesordnungspunkte zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen weitgehend“ abwechselnd aufgesetzt werden. Für die sogenannten Kernzeiten – also dann, wenn das Fernsehen überträgt – solle es ein „rotierendes Modell“ geben. Es sieht jeweils vier Tagesordnungspunkte für die beiden künftigen Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie zwei für die Oppositionsfraktionen vor.

Sitte erklärte: „Diese Regelungen waren kein Geschenk, sondern wurden in Verhandlungen erstritten.“ Die Vereinbarungen stünden unter dem Vorbehalt, dass Linke und Grüne auch bei den anderen Minderheitenrechten in den entsprechenden Regelungen und Gesetzen „zu echten Fortschritten kommen“. Als Beispiel nannte sie die Diskussion um das Recht zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen.

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