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Politik: Bundestag prüft möglichen Verstoß gegen das Parteiengesetz

Die Bundestagsverwaltung prüft derzeit, ob möglicherweise auch die SPD gegen das Parteiengesetz verstoßen hat. Dies bestätigte ein Sprecher von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) am Mittwoch.

Die Bundestagsverwaltung prüft derzeit, ob möglicherweise auch die SPD gegen das Parteiengesetz verstoßen hat. Dies bestätigte ein Sprecher von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) am Mittwoch. Dabei geht es um den Vorwurf, die Sozialdemokraten hätten Dividendeneinnahmen aus einem Beteiligungsunternehmen in unzulässiger Weise mit Ausgaben für den Bau des Willy-Brandt-Hauses in Berlin, der SPD-Parteizentrale, verrechnet. So seien Millioneneinnahmen aus Eigenbeteiligungen im Rechenschaftsbericht verschleiert worden, die eigentlich hätten publik gemacht werden müssen. Der Vorwurf stammt von dem emeritierten Hamburger Professor für Betriebswirtschaft Wilhelm Strobel. Strobel ist der Ansicht, dass SPD-Schatzmeisterin Inge Wettig-Danielmeier im Rechenschaftsbericht für 1997 möglicherweise nicht korrekt verfahren ist bei der Verrechnung von etwa 18 Millionen Mark, die von der SPD-Presse-holding Deutsche Druck-und Verlagsgesellschaft an die Partei ausgeschüttet wurden. Die SPD verrechnete diese Erträge mit Zinsausgaben für das Brandt-Haus. Laut Strobel ist eine Quersaldierug dieser Art nach dem Parteiengesetz nicht statthaft. In Paragraph 27 des Gesetzes heißt es zwar, dass bei Einnahmen aus Vermögen nur der Reinertrag (also abzüglich anfallender Ausgaben für Vermögen) anzugeben ist. Strobel weist aber darauf hin, dass dies nur gelten könne, wenn Einnahmen und Ausgaben in einem Zusammenhang stünden. Dafür müssten die Presseholding und der Betrieb des Brandt-Hauses aber in einer gemeinsamen Betriebsform zusammengefasst sein. Sollte das nicht der Fall sein, stelle sich die Frage, ob die SPD rechtmäßig gehandelt habe. Wettig-Danielmeier hat dagegen gehalten, die SPD habe sich an den Buchstaben des Parteiengesetzes gehalten.

afk

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