zum Hauptinhalt

Bundestag: Schutz von Mädchen vor Verstümmelung

Die Praxis der Genitalverstümmelung soll beendet werden – das ist das Ziel von vier Anträgen von Koalition und Opposition, die am Donnerstagabend im Bundestag zur Beratung anstanden. Demnach soll die rituelle Beschneidung von Frauen, die zu dieser Verstümmelung führt, wirksamer verhindert werden können.

Laut einer Studie des UN-Kinderhilfswerks Unicef aus dem Jahr 2005 sind weltweit etwa 140 Millionen Mädchen und Frauen bereits an ihren Genitalien verstümmelt. Demnach sterben jährlich schätzungsweise drei Millionen Mädchen im Alter von vier bis zwölf Jahren an den Folgen der grausamen Beschneidung. Mädchen werden insbesondere im afrikanisch-arabischen Raum beschnitten. Bedingt durch Migration und Flucht leben Schätzungen zufolge heute auch in Europa immer mehr Frauen, die Opfer von Genitalverstümmelung geworden sind. Das Statistische Bundesamt und die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes schätzen, dass in Deutschland etwa 30 000 Frauen leben, die von Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht sind. Die Weltgesundheitsorganisation WHO definiert die Genitalverstümmelung nach folgendem Kriterium: Das sind alle Verfahren, die die teilweise oder vollständige Entfernung der weiblichen äußeren Genitalien oder deren Verletzung zum Ziel haben, sei es aus kulturellen oder anderen nichttherapeutischen Gründen.

CDU/CSU und SPD wollen mit ihrem Antrag unter anderem erreichen, dass die Länder, in denen Genitalverstümmelung nicht verboten ist, in Zukunft nicht mehr als „sichere Herkunftsländer“ gelten. In vielen Fällen wird die Genitalverstümmelung jetzt schon als Asylgrund anerkannt. Die Grünen fordern, dass die Genitalverstümmelung als Straftatbestand der schweren Körperverletzung eingestuft wird. Bisher werde diese Tat in der Regel nur als einfache Körperverletzung geahndet, sagte am Donnerstag deren Parlamentarische Geschäftsführerin Irmingard Schewe-Gerigk. suz

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false