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Demenzkranke dürfen künftig auch zu Arzneitests herangezogen werden, von denen sie keinen persönlichen Nutzen haben.

© dpa

Bundestag setzt sich über Bedenken hinweg: Mehr Arzneitests an Demenzkranken

Der Bundestag erlaubt die umstrittene Ausweitung von Arzneitests an Demenzkranken. Allerdings erzwangen die Gegner eine Debatte, die es sonst in dieser Ausführlichkeit nicht gegeben hätte.

Arzneistudien an Demenzkranken und anderen nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen sollen hierzulande künftig auch erlaubt sein, wenn die Versuchspersonen davon keinen individuellen Nutzen haben. Für den Antrag, das bisherige Verbot solcher Tests beizubehalten, stimmten im Bundestag nur 254 Abgeordnete. 330 votierten am Ende für die von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) angestrebte Liberalisierung, vor der Kirchen und Behindertenverbände eindringlich gewarnt hatten.

Einverständnis in geistig klarem Zustand ist aber Bedingung

Gleichwohl gibt es strenge Vorgaben für solche Studien. Bedingung ist beispielsweise das Einverständnis der Probanden, das vorab – nach ärztlicher Aufklärung und in geistig klarem Zustand – in Schriftform erteilt worden sein muss. Auch die Zustimmung des jeweiligen Betreuers ist Bedingung. Minderjährige sowie lebenslang geistig Behinderte bleiben ausgenommen. Außerdem stimmte eine Mehrheit für den Antrag des früheren Behindertenbeauftragten Hubert Hüppe (CDU), dass solche Versuche bei Widerstand des Probanden sofort abgebrochen werden müssen - und zwar auch dann, wenn sich dieser nicht verbal, sondern nur durch Gesten wehrt.

Vor den Abgeordneten hatte Gröhe nochmals für die Änderung geworben. Sie werde dazu führen, dass Patienten schneller Zugang zu medizinischer Forschung erhielten, versprach der Minister. Zum Menschsein gehöre es nun mal, Krankheiten heilen und Leid lindern zu wollen. Ihn bedrücke der „forschungsfeindliche Ton“ der Debatte, sagte Gröhe. Ärzte dürften „nicht unter Generalverdacht“ gestellt werden. Man könne ihrem „ethischen Kompass“ vertrauen. Im Übrigen sei die bestehende Möglichkeit, sich lebensverlängernden Maßnahmen per Patientenverfügung zu verweigern, viel weitergehender.

Linke erinnert an "dunkle Seite der Forschung"

Kathrin Vogler (Linke) erinnert dagegen an „die dunkle Seite der Forschung auch nach 1945“ – etwa den Missbrauch von Heimkindern zu Versuchszwecken. Es gebe keinen Grund, von den hohen Schutzstandards abzuweichen, die das Parlament erst vor drei Jahren einstimmig bekräftigt habe. „Wir überschreiten eine Grenze, ohne dass dies der Forschung Nutzen bringt“, warnte auch die frühere Gesundheitsministerin und Vorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt (SPD).

Versöhnliche Töne schlug der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach an. Es gebe auch gute Gründe für die Beibehaltung des Verbots, sagte er. Allerdings sei das Selbstbestimmungsrecht der Menschen, die sich bewusst zu solchen Tests bereit erklärten, zu respektieren.

Lauterbach: Schon jetzt wird gegen das Verbot verstoßen

Man müsse sich auch ehrlich machen, fügte er hinzu: Schon jetzt gebe es hierzulande viele Studien an Demenzkranken, bei denen nur so getan werde, als brächten sie den Probanden persönlichen Nutzen.

Die Verbotsbefürworter betonten auch, dass die künftigen Probanden zum Zeitpunkt ihres Einverständnisses trotz ärztlicher Aufklärung gar nicht wissen könnten, zu welchen Studien sie Jahrzehnte später herangezogen werden. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Hilde Mattheis, konterte, dass man mit diesem Argument dann aber auch die Vorausverfügungen für Organspenden in Frage stellen müsse. Harald Terpe (Grüne) wiederum warnte davor, alles in einen Topf zu werfen. Transplantationen erfolgten üblicherweise erst nach dem Tod. Und Lebendspenden seien für Nichteinwilligungsfähige verboten.

Kein großes Abgeordneten-Interesse

Enttäuscht zeigten sich einige über das geringe Interesse an dem Thema. Zeitweise lauschten den Redebeiträgen am Mittwoch trotz der folgenden namentlichen Abstimmung nicht einmal 50 Parlamentarier. Bei vergleichbaren Debatten ohne Fraktionszwang sei der Saal voll gewesen, klagte Terpe. Offenbar sei vielen nicht klar, dass es sich dabei um „eine schwerwiegende bioethische Frage“ handle.

Allerdings war die am Tag nach der US-Wahl eben auch von schwerwiegenden weltpolitischen Fragen überlagert worden.

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