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In einem stationären Hospiz in Dessau-Roßlau hält eine Angehörige die Hände ihrer verstorbenen Mutter.

© picture alliance / dpa / Martin Schutt

Bundestag soll über Tabuthema entscheiden: Wann kommt die Reform der Sterbehilfe?

Suizidhilfe ist in Deutschland straffrei, selbst wenn sie gegen Geld geleistet wird. Nun sollen die Abgeordneten des nächsten Bundestag eine Neuregelung finden.

Zum Wahlkampfschlager taugt das Thema nicht: Selbstmord. Rund 10 000 Menschen nehmen sich in Deutschland jedes Jahr das Leben - wegen einer schweren Krankheit, aus Angst vor dem Alter oder aus Liebeskummer. Der Großteil, 76 Prozent, sind Männer, das Durchschnittsalter der Betroffenen liegt bei 60 Jahren. Wer ihnen beim Sterben hilft, bleibt straffrei. Suizidhilfe ist in Deutschland nicht verboten, selbst wenn sie gegen Bezahlung erfolgt.

Darüber sprechen wollen aber die wenigsten. Das Thema ist tabu, gesellschaftlich wie politisch. Im Bundestag gibt es eine Reihe von Abgeordneten, die dennoch unbedingt im Parlament über die Sterbehilfe debattieren wollen - mit dem Ziel, eine gesetzliche Regelung dafür zu finden. Ihre Motive sind unterschiedlich.

Die einen wollen die Selbstbestimmung von Sterbewilligen stärken, eine Art Recht auf Selbstmord festschreiben. Andere wollen eine „Normalisierung“ der Suizidhilfe verhindern. Bei dem Thema prallen nicht nur politische Gegensätze aufeinander, sondern auch moralische Wertvorstellungen. Es ist ein Fallbeispiel dafür, wie schwierig es wird, wenn es in der Politik um Leben und Tod geht.

Von liberal bis restriktiv: drei Vorschläge liegen auf dem Tisch

In der laufenden Wahlperiode sind alle Versuche gescheitert, einen Gesetzesrahmen für die Suizidhilfe zu schaffen. Nun erben die Abgeordneten des nächsten Bundestags diese ethisch heikle Aufgabe. Wie könnte eine Reform aussehen? Welche Rolle spielt dabei das Ergebnis der Bundestagswahl? Und wie lässt sich verhindern, dass der „assistierte Suizid“ zum Geschäftsmodell wird?

Dass sich die Politik mit dem Thema befasst, hat mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar 2020 zu tun. Damals erklärten die Karlsruher Richter das „Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe“ für verfassungswidrig und kippten den 2015 eingeführten § 217 des Strafgesetzbuches. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schließe „die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen“, heißt es in dem Urteil. Sterbehilfe ist seither wieder straffrei. Nur das Töten auf Verlangen ist verboten. Jemandem einen tödlichen Medikamentencocktail zu besorgen oder auch zu verkaufen, ist legal; das Gift zu verabreichen hingegen nicht.

Im Februar 2020 kippte das Bundesverfassungsgericht das erst 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe.
Im Februar 2020 kippte das Bundesverfassungsgericht das erst 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe.

© dpa/Uli Deck

Drei Gruppen von Bundestagsabgeordneten wollen nun einen Gesetzesrahmen für die Suizidhilfe schaffen. Dass die Beihilfe zur Selbsttötung straffrei möglich sein muss, darüber sind sich alle einig. Strittig ist die Frage nach dem Wie.

Der liberalste Gesetzentwurf kommt von einer Gruppe um die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr, zu der auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach und die Linken-Politikerin Petra Sitte gehören. Sie wollen die Straffreiheit der Suizidhilfe festschreiben und den Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung sichern, etwa zum Schlafmittel Natrium-Pentoarbital. Die Suizidhilfe soll vor allem eine ärztliche Aufgabe sein. Das soll Sterbehilfevereinen die Geschäftsgrundlage entziehen. Auch ein Recht auf Beratung soll es geben.

Die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr will die Selbstbestimmung bis in den Tod gesetzlich festschreiben.
Die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr will die Selbstbestimmung bis in den Tod gesetzlich festschreiben.

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Der Entwurf der Grünen-Politikerinnen Renate Künast und Katja Keul geht in eine ähnliche Richtung. Allerdings wird nach dem Motiv der Selbsttötung unterschieden. „Für Sterbewillige mit einer tödlichen Krankheit sind Ärztinnen und Ärzte die richtigen Ansprechpartner“, sagt Künast. „Für alle anderen braucht es unabhängige staatliche Stellen, die Beratung anbieten und die entsprechenden Medikamente bereitstellen.“ Für sie sollten strengere Auflagen wie etwa längere Wartezeiten gelten.

Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast will den Zugang zu Beratung und Medikamenten zur Selbsttötung absichern.
Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast will den Zugang zu Beratung und Medikamenten zur Selbsttötung absichern.

© dpa/Soeren Stache

Das restriktivste Konzept stammt von einer Gruppe um den CDU-Politiker Ansgar Heveling, der von den religionspolitischen Sprechern von Union, SPD und FDP unterstützt wird. Sie wollen geschäftsmäßige, also regelmäßig angebotene Sterbehilfe grundsätzlich unter Strafe stellen – mit Ausnahmen, die an strenge Bedingungen geknüpft sind. „Wichtig sind eine unabhängige ethisch-soziale Beratung, eine Begutachtung durch Fachleute aus dem psychiatrischen Bereich und die Einhaltung von Fristen zur Bedenkzeit“, sagt Heveling.

Der CDU-Politiker Angsar Heveling will die Hürden für die Suizidhilfe hochlegen. Das wird von den Kirchen unterstützt.
Der CDU-Politiker Angsar Heveling will die Hürden für die Suizidhilfe hochlegen. Das wird von den Kirchen unterstützt.

© imago images/Future Image

Kompromiss unwahrscheinlich

Zwar stimmen die drei Konzepte in vielem überein. Konsens ist etwa, dass niemand zur Sterbehilfe verpflichtet werden darf. Dass die drei Gruppen einen Kompromiss finden, ist aber unwahrscheinlich, zu unterschiedlich sind ihre Ziele.

So will CDU-Mann Heveling vor allem Suizide verhindern. Er will die Hürden für Sterbehilfe besonders hoch legen. Die FDP-Politikerin Helling-Plahr stellt hingegen das von Karlsruhe verbriefte Recht auf Selbstbestimmung bis in den Tod in den Vordergrund: „Wir müssen den Betroffenen auf Augenhöhe begegnen, ihre freie Entscheidung ernst nehmen“, fordert sie.

Die Medizinethik-Professorin Bettina Schöne-Seifert von der Uni Münster sieht die Politik vor einer doppelten Aufgabe. „Einerseits soll freiwillige Unterstützung für selbstbestimmte Suizide realistisch ermöglicht werden; andererseits sind solche Selbsttötungen zu verhindern, die nicht frei verantwortlich erfolgen würden“, sagt sie. Es ist eine feine Linie, die schwer zu finden ist: Wie viel Zeit muss vergehen, bis zweifelsfrei feststeht, dass ein Todeswunsch dauerhaft und frei bestimmt ist? Und wer soll dafür zuständig sein: eine Behörde, die Hausärztin, ein Expertengremium?

Kein „Selbstmord auf Rechnung“

Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz will wegkommen von „legislativen Schutzkonzepten“ wie Fristen zur Bedenkzeit oder einer Beratungspflicht für Sterbewillige: „Es wird nicht anders gehen, als die Selbsttötungshelfer in den Blick zu nehmen“, sagt er. „Die Person sollte den Ablauf dokumentieren, die eigene Expertise unter Beweis stellen und nachvollziehbar darlegen können, dass auf den Sterbewilligen kein Druck von außen aufgebaut wurde.“ Wer dagegen verstoße, gehöre bestraft.

Strittig ist auch die Finanzierung. Dass so etwas wie „Selbstmord auf Rechnung“ kein Geschäftsmodell sein darf, darüber sind sich alle einig. Aber was ist mit einer Aufwandsentschädigung für den Sterbehelfer? „Wenn Geld im Spiel ist, etwa in Form einer Gebühr oder Mitgliedschaft, gehört die Beihilfe zum Suizid verboten“, sagt Brysch. Das gefährde die Selbstbestimmung des Suizidwilligen. So sieht es auch der CDU-Politiker Heveling.

Das Schlafmittel Pentobarbital-Natrium gilt als sicheres Mittel für die Selbsttötung. Es kommt vor allem in der Schweiz zum Einsatz.
Das Schlafmittel Pentobarbital-Natrium gilt als sicheres Mittel für die Selbsttötung. Es kommt vor allem in der Schweiz zum Einsatz.

© picture alliance / dpa / Patrick Seeger

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Doch Sterbehilfe – Beratung und Medikamente – kostet Geld. Das sei „als solches nicht anstößig“, findet die Ethikerin Schöne-Seifert. Sterbehilfevereine etwa müssten ihre Tätigkeit nun mal finanzieren. „Das gilt ja auch für Ärztinnen und Ärzte, die Suizidhilfe leisten wollen.“

Viele Expertinnen und Experten sehen in Arztpraxen die richtigen Orte für die Suizidhilfe. Hinter den meisten Todeswünschen steht ein medizinischer Anlass, eine Krankheit oder eine beginnende Demenz. Psychosoziale Motive wie Liebeskummer sind eher selten der Grund für einen Selbstmord. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina fordert, dass vor allem Ärztinnen und Ärzte für die Sterbehilfe zuständig sein sollten. „Sie kennen die Beschwerden, Prognosen und Behandlungsoptionen ihrer Patienten und können für eine sichere Selbsttötung sorgen“, sagt Schöne-Seifert, die Mitglied der Leopoldina ist.

Doch das widerspricht dem Berufsethos vieler Medizinerinnen und Mediziner. Die Bundesärztekammer hat dennoch in diesem Jahr das Verbot der Suizidhilfe aus ihrer Berufsordnung gestrichen.

Geht es nach den drei Gruppen von Abgeordneten, wird bald eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe folgen. Alle drei wollen ihre Vorschläge in der kommenden Wahlperiode so schnell wie möglich zur Abstimmung stellen. Wie die ausfällt, hänge auch vom Ergebnis der Bundestagswahl ab, sagt die FDP-Politikerin Helling Plahr: „Je stärker die Union wird, desto schwieriger wird es. Sollten bei SPD und Grünen mehr progressive Leute einziehen, wäre eine Lösung leichter umzusetzen.“

Findet keines der drei Konzepte eine Mehrheit, gibt es noch eine vierte Option: dass die Sterbehilfe ohne gesetzliche Regelung bleibt - und damit weiterhin in einer Art juristischen Grauzone.

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