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Update

Bundestag verabschiedet Sperrklausel: Verfassungsklage gegen Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen

Um aus Deutschland ins Europaparlament zu gelangen, müssen Parteien künftig eine Drei-Prozent-Hürde überwinden, statt fünf Prozent wie bisher. Dies beschloss der Bundestag am Donnerstagabend. Die NPD hat bereits Klage dagegen eingereicht.

Die am Donnerstagabend vom Bundestag beschlossene Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen ist postwendend beim Bundesverfassungsgericht gelandet. Das Karlsruher Gericht bestätigte am Freitag den Eingang einer Organklage der rechtsextremen NPD.

Weitere kleinere Parteien wie die Freien Wähler und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) haben bereits angekündigt, ebenfalls juristisch dagegen vorgehen zu wollen. Wann sich das Gericht mit dem Fall beschäftigen wird, ist noch nicht abzusehen.

Der Bundestag musste eine neue Regelung finden, weil das Bundesverfassungsgericht vor eineinhalb Jahren die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen gekippt hatte. Der Bundestag verabschiedete am späten Donnerstagabend eine entsprechende Reform des Wahlrechts, obwohl mehrere kleine Parteien mit einer Verfassungsklage drohen. Eine Neuregelung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht vor eineinhalb Jahren die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen gekippt hatte. Die Karlsruher Richter sahen dadurch die Chancengleichheit der Parteien verletzt.

Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken hatten sich daraufhin CDU/CSU, SPD, FDP und die Grünen im Bundestag auf die Einführung einer Drei-Prozent-Klausel verständigt. Damit solle eine verlässliche Mehrheitsbildung im Europäischen Parlament und das reibungslose Funktionieren der EU-Exekutive gewährleistet werden, heißt es zur Begründung im Gesetzentwurf.

Mehrere Rechtsexperten hatten dieses Vorhaben zu Wochenbeginn bei einer Anhörung als rechtlich zulässig beurteilt. Auch im Bundestag regte sich Unmut - nicht nur bei der Linken, die das Vorhaben wegen rechtlicher und politischer Bedenken geschlossen ablehnte. Auch der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele wandte sich im Gegensatz zum Rest seiner Fraktion gegen das Gesetz.

„Sperrklauseln im Wahlrecht sind undemokratisch“, beklagte Ströbele in einer persönlichen Erklärung. Sie begünstigten die etablierten Parteien und erschwerten neuen politischen Bewegungen den Weg in die Parlamente. (dpa)

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