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Bundestagsgutachter: "Gute Chancen für 'Killerspiele'-Verbot"

Gutachter des Deutschen Bundestages haben dem Vorhaben der großen Koalition, so genannte Killerspiele gesetzlich zu verbieten, gute Chancen eingeräumt. Die Experten raten aber, die Grenzen des Verbots "klar" abzustecken.

Berlin - "Der Bundesgesetzgeber ist generell nicht gehindert, ein Einfuhr-, Verkauf-, Vermiet- und Verleihverbot für 'Killerspiele' zu erlassen", heißt es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das der "Netzeitung" vorliegt. "Eine solche Regelung würde nicht per se gegen das Grundgesetz verstoßen."

Die Gutachter raten dazu, die Grenzen des Verbots "klar" abzustecken und "deutlich" aufzuzeigen, welche Spiele unter die Regelung fallen. "Der Begriff des 'Killerspiels' ist daher vom Gesetzgeber klar zu definieren, um dem Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen", schreiben sie in ihrer Expertise. Darüber hinaus empfehlen sie zwar, "im Hinblick auf die Berufsfreiheit der Hersteller und Händler dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besondere Beachtung zu schenken". Allerdings sehen sie darin kein unüberbrückbares Hindernis, weil sie davon ausgehen, dass die Hersteller neben Killerspielen auch unbedenkliche Spiele produzieren.

Für den Fall, dass ein Verbot dazu führt, dass Spiele verstärkt unkontrolliert übers Internet oder als so genannte Grau-Importe nach Deutschland gelangen, schlagen die Gutachter des Bundestages vor, "auch eine Regelung zur Zugriffsbeschränkung für Internetseiten mit entsprechenden Inhalten zu erlassen". Das sei schon deshalb sinnvoll, da "die Verbotsregelung grundsätzlich geeignet ist, den Vertrieb von 'Killerspielen' zu unterbinden oder zumindest erheblich einzuschränken". (tso/AFP)

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