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Bundesverfassungsgericht: CSU-Politiker Gauweiler scheitert mit Antrag gegen Euro-Schirm

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler ist mit seinem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die deutsche Beteiligung am Euro-Rettungsschirm gescheitert.

Das Bundesverfassungsgericht wies Gauweilers Antrag in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss ab. Seine Entscheidung begründete das Gericht mit den Folgen, die ein vorläufiges Verbot deutscher Bürgschaftszusagen für den Euro haben könnte. Das Gericht verwies auf „die Einschätzung der Bundesregierung“, wonach ein auch nur zeitweiser Rückzug vom Rettungsschirm „bereits zu einer Vertrauensminderung an den Märkten führen“ könnte, „deren Folgewirkungen nicht absehbar sind“.

Über die von Gauweiler zugleich eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Beteiligung Deutschlands an Krediten von bis zu 750 Milliarden Euro für angeschlagene Euro-Länder will das Gericht erst zu einem späteren Zeitpunkt in einer Hauptverhandlung entscheiden. Deutschland beteiligt sich an dem Rettungsschirm mit Garantien von bis zu 148 Milliarden Euro. (dpa)

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