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Eine mit einem Textilband festgebundene Hand eines Patienten.

© Hans-Jürgen Wiedl/dpa

Update

Bundesverfassungsgericht: Fixierung von Psychiatrie-Patienten nur mit Richterbeschluss

Fixierungen von Psychiatrie-Patienten müssen künftig von Richtern genehmigt werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe.

Patienten in der Psychiatrie dürfen für längere Zeit nur nach einer richterlichen Entscheidung ans Bett gefesselt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. Zwei Betroffene aus Bayern und Baden-Württemberg hatten Verfassungsbeschwerden eingereicht. Wenn eine Fixierung an Beinen, Armen und Bauch - in einigen Fällen zusätzlich um Brust und Stirn - absehbar nicht weniger als eine halbe Stunde dauert, reicht die Anordnung eines Arztes nicht aus. Wird eine Fixierung in der Nacht vorgenommen, muss eine richterliche Entscheidung am nächsten Morgen eingeholt werden.

Die Fixierung eines Patienten sei ein Eingriff in dessen Grundrecht auf Freiheit der Person nach Artikel 104 des Grundgesetzes, sagte der Vorsitzende des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle. Sie sei nur als letztes Mittel zulässig. Über die Unterbringung von Patienten in der geschlossenen Psychiatrie entscheidet in Deutschland ein Richter. Der Zweite Senat gibt den Ländern Bayern und Baden-Württemberg bis zum 30. Juni 2019 Zeit, verfassungsgemäße Rechtsgrundlagen zu schaffen. (dpa)

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