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Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag seinen Beschluss zum Bundeswehreinsatz beim G8-Gipfel 2007 veröffentlicht.

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Bundesverfassungsgericht: Grüne scheitern mit Klage gegen Bundeswehr-Einsatz

Das Parlament musste dem Einsatz der Bundeswehr beim G8-Gipfel nicht zustimmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ob die Luftaufnahmen von Demonstranten zulässig waren, hat das Gericht offen gelassen.

Die Bundestagsfraktion der Grünen ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einem Antrag gegen den Einsatz der Bundeswehr beim G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm gescheitert. Unter anderem hatten Tornado-Aufklärungsflugzeuge Luftaufnahmen von einem Demonstranten-Camp gemacht. Ob der Einsatz zulässig war, ließen die Verfassungsrichter in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss offen. Die Bundestagsfraktion könne jedenfalls nicht geltend machen, dass Rechte des Parlaments verletzt wurden. Eine Zustimmung des Bundestags zu dem Einsatz sei nicht erforderlich gewesen. Falls der Einsatz Grundrechte von Einzelnen verletzt habe, hätten nur die Betroffenen selbst dagegen vorgehen können, entschied das Gericht. (dpa)

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