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Autofahrer dürften Blitzgeräte kontrollieren, so lautet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

© Lucas Bäuml/dpa

Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Autofahrer dürfen Daten der Blitzgeräte kontrollieren

Die Karlsruher Richter haben mit einem Urteil die Rechte von Autofahrern gestärkt. Ein Raser wollte die Rohdaten eines Blitzers einsehen – was ihm nun gelang.

Von Fatina Keilani

Einen Monat Fahrverbot und 160 Euro Geldbuße: Das bekam ein Autofahrer aus Bayern, der im Jahr 2017 zu schnell fuhr. Mit seiner Reaktion „Mal sehen, ob das Gerät überhaupt richtig gemessen hat“ unterlag er vor Amts- und Oberlandesgericht. Daraufhin zog er vor das Bundesverfassungsgericht – und bekam jetzt Recht.

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Die Karlsruher Richter gaben seiner Verfassungsbeschwerde statt. Er darf Informationen der Bußgeldbehörde, die nicht Teil der Akte sind, einsehen, um sie zu überprüfen und sich besser verteidigen zu können.

Verfassungsbeschwerde kann erheben, wer behauptet, durch einen staatlichen Akt in seinen Grundrechten verletzt zu sein. Der flotte Fahrer sah sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt, da man ihm den Zugang zu den Rohdaten des Messgeräts verwehrt hatte. Die Verfassungsrichter bescheinigten beiden Instanzgerichten, das Anliegen des Beschwerdeführers ignoriert und seine Grundrechtsposition verkannt zu haben.

Der Beschluss vom 12. November wurde am Dienstag veröffentlicht (Az.: 2 BvR 1616/18). Das Amtsgericht im fränkischen Hersbruck – dort war der Mann geblitzt worden – hatte den Autofahrer vor drei Jahren zu der eingangs genannten Strafe verurteilt, weil er außerhalb der Ortschaft 150 km/h statt der erlaubten 120 km/h gefahren war.

Sein Vorbringen, er wolle die Lebensakte des verwendeten Messgeräts, den Eichschein und die sogenannten Rohmessdaten einsehen, die nicht in der Bußgeldakte waren, ignorierte das Gericht. Die darauf erhobene Rechtsbeschwerde wies das Oberlandesgericht Bamberg im Juni 2018 zurück. Das Bundesverfassungsgericht hob die Entscheidungen nun auf; das Amtsgericht in Hersbruck muss erneut entscheiden.

ADAC begrüßt die Entscheidung des Gerichts

Die Gerichte gehen in der Regel davon aus, dass die Blitzer korrekt messen. Daran hatten die Verfassungsrichter im Grundsatz auch nichts auszusetzen. Bußgeldverfahren wegen massenhafter Verkehrsverstöße müssten vereinfacht sein, es müsse nicht „jedes Mal anlasslos die technische Richtigkeit einer Messung jeweils neu überprüft werden“.

Gleichwohl seien Fehler niemals ausgeschlossen, so dass eine Überprüfung durch den Beschuldigten möglich bleiben müsse. Auch im Strafverfahren habe der Beschuldigte grundsätzlich das Recht, Kenntnis von solchen Inhalten zu erlangen, die zum Zweck der Ermittlung entstanden sind, aber nicht zur Akte genommen wurden.

Das sei auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren der Fall. Hier sei es auch gar nicht um Aufklärungspflichten des Gerichts gegangen, sondern um ein Zugangsrecht der Verteidigung zu weiteren Informationen.

Die Blitzeranlage vom Typ PoliScan Speed M1 ist umstritten, weil sie Rohmessdaten nicht speichert – also jene Daten, aus denen die Geschwindigkeit errechnet wird. Der Autoclub ADAC begrüßte den Karlsruher Beschluss. „Die Entscheidung ist ein Beitrag zu mehr Fairness bei Bußgeldverfahren“, sagt Verkehrsclubpräsident Gerhard Hillebrand. „Die Möglichkeit, auf Rohdaten der Messgeräte zuzugreifen, kann auch dazu beitragen, die Akzeptanz von Bußgeldbescheiden zu erhöhen.“

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