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Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe fordert Neuregelung des Wahlrechts

Das Bundesverfassungsgericht fordert die Gesetzgeber dazu auf, bis 2011 das Wahlrecht zu ändern. Das negative Stimmgewicht verstoße gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit und damit gegen das Grundgesetz.

Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag erstmals eine Wahlregelung als verfassungswidrig erklärt. Die widersprüchliche Vorschrift, nach der in bestimmten Konstellationen ein Stimmengewinn zu einem Verlust von Abgeordnetenmandaten führt, soll abgeschafft werden. Das sogenannte "negative Stimmgewicht", das bei der Dresdner Nachwahl zur knapp ausgegangenen Bundestagswahl 2005 eine Rolle gespielt hatte, verstoße gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit, entschied das Karlsruher Gericht am Donnerstag und gab den Beschwerden zweier Bürger statt. Das Wahlergebnis bleibt aber in Kraft. Der Gesetzgeber muss bis Ende Juni 2011 eine Neuregelung erlassen, so dass die Vorschrift bei der nächsten Wahl noch gültig sein kann.

Durch den beanstandeten Zähleffekt kann für eine Partei unter Umständen ein niedrigeres Ergebnis günstiger sein. Bei der Dresdner Nachwahl, die wegen des Todes einer NPD-Direktkandidatin notwendig geworden war, musste die CDU unter 41.225 Zweitstimmen bleiben. Ein höherer Wählerzuspruch hätte in Sachsen selbst nichts gebracht, weil die Union dort bereits mehrere Überhangmandate gewonnen hatte. Aber zugleich hätte ein besseres Ergebnis wegen der bundesweiten Verrechnung zu einem Mandatsverlust geführt. Nur mit entsprechender Wähleraufklärung konnte die CDU ihr Ergebnis in Sachsen unter diese Grenze drücken.

Nach den Worten des Zweiten Senats führt die Regelung zu "willkürlichen Ergebnissen und lässt den demokratischen Wettbewerb um Zustimmung widersinnig erscheinen". Dabei handele es sich nicht etwa um eine seltene Ausnahme. Der Effekt wirke sich regelmäßig auf das Wahlergebnis aus, sobald Überhangmandate entstünden - also wenn eine Partei in einem Land mehr Direkt- als Listenmandate gewinnt. (jg/dpa)

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